Wer trägt das Prozessrisiko beim Weg ohne Kostenrisiko?
Beim Weg ohne Kostenrisiko trägt das Risiko nicht Skribe und nicht Sie, sondern entweder ein Prozessfinanzierer (externer Risikoträger, behält im Erfolgsfall einen Anteil aus dem Erstrittenen, typisch 30 %, Range 20–35 %), Ihre Rechtsschutzversicherung (übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten direkt) oder bei Besitzstörung der Gegner über § 41 ZPO (Anwaltskosten als Teil des Klageanspruchs, typisch bis 120 € inkl. USt pro Vorfall, direkt an Skribe abgetreten). Eine Erfolgshonorar-Vereinbarung zwischen Mandant und Kanzlei ist nach § 879 Abs. 2 Z 2 ABGB i.V.m. § 16 RAO verboten, deshalb der Umweg über externe Dritte oder gesetzliche Kostenersatz-Regeln.
Warum ist Skribe nicht die günstigste Option?
Skribe ist eine Prozesskanzlei, die jedes Ergebnis anwaltlich zeichnet — Technologie arbeitet zu, nie allein. Skribe rechnet nicht Stunden ab, sondern Ergebnisse: anwaltlich geprüft und gezeichnet. Bei einem Fall mit 5.000 € Forderungswert und einem DIY-Anwalt mit 30 % Erfolgsquote zahlen Sie im Schnitt mehr als bei Skribe. Premium-Ergebnis rechtfertigt Premium-Honorar.
Was kostet eine Vertragsprüfung wirklich?
Festpreis ab 120 € inkl. USt, inklusive Korrektur-Empfehlungen, Risiko-Bewertung und Unterschriftsfreigabe. NDA: ab 120 € inkl. USt. AVV (Art. 28 DSGVO): ab 300 € inkl. USt, bei Drittland-Komplexität 420 € inkl. USt. AGB: ab 120 € inkl. USt (höher je nach Komplexität, vor Mandatsbeginn vereinbart). Bei komplexen B2B-Verträgen mit über 30 Klauseln kann der Festpreis auch 960–1.800 € werden, aber Sie wissen das vor Mandatsbeginn.
Was kostet Vertretung bei Flugfällen?
Zwei Wege: Erfolgsprovision über FairPlane, 0 € vorab. Im Erfolgsfall berechnet FairPlane eine pauschale Erfolgsprovision von höchstens 30 % der Entschädigung, die Zinsen bleiben bei Ihnen — mindestens 70 % gehen an Sie. Oder Festpreis 120 € inkl. USt pro Haushalt (bzw. 120 € pro Passagier bei Mehrpersonen-Mandaten ohne gemeinsamen Haushalt), Sie behalten die volle Entschädigung. Bei gerichtlicher Vertretung gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Anwaltskosten trägt im Obsiegensfall der Beklagte (§§ 41 ff. ZPO).
Was kostet Besitzstörung?
0 € aus Ihrer Tasche. Bei der Besitzstörungsklage trägt der Störer die Anwaltskosten als Teil des Klageanspruchs (§§ 41 ff. ZPO), typisch bis 120 € inkl. USt pro Vorfall, direkt an Skribe abgetreten. Bei Mehrfach-Vorfällen (Hausverwaltungen, Gewerbe) gelten gestaffelte Tarife, vor der Übergabe transparent geklärt.
Können Großmandanten Volumenrabatte verhandeln?
Direkt mit Dr. Alexander Skribe. Bei Volumen ab 50 Fällen pro Jahr oder einer Massenverfahrens-Welle bauen wir ein eigenes Modell, typisch Festpreis pro Welle plus erfolgsabhängige Vergütung über einen Prozessfinanzierer. Listenpreise gibt es hier nicht.
Bekomme ich vor Mandatsbeginn eine schriftliche Kostenschätzung?
Ja, immer. Nach der 0 €-Fallprüfung erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung mit drei Werten: erwartete Anwaltskosten, erwartete Gerichtskosten, erwartete Erfolgsaussichten. Wenn das nicht passt, machen Sie nicht weiter, kostet Sie nichts.
Sind die Preise inklusive oder exklusive USt angegeben?
Alle Preise auf der Website sind inklusive 20 % österreichischer Umsatzsteuer angegeben. Für Unternehmen sind sie vorsteuerabzugsfähig. Bei gerichtlicher Vertretung gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
Was ist der Unterschied zwischen freiem Stundensatz und RATG?
Freier Stundensatz: Sie verhandeln den Satz vorher mit Skribe und halten ihn schriftlich fest. Sinnvoll für Spezial-Mandate, individuelle Fragestellungen oder langfristige Begleitung.
Nach RATG: gesetzlich vorgegebener Tarif nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Standard bei gerichtlicher Vertretung und bei Rechtsschutz-Mandaten (Versicherung rechnet direkt nach RATG ab). Welches Modell passt, klären wir bei der kostenlosen Fallprüfung.
Was passiert, wenn sich der Fall ausweitet?
Eine Ausweitung besprechen wir vor der Bearbeitung, nicht in der Endrechnung. Entweder bepreisen wir den Festpreis neu, oder der Fall wechselt auf freien Stundensatz oder RATG. Beides schriftlich, bevor wir anfangen.