Smart Meter und Zählertausch: Ausstattungspflicht statt Quote.
Die E-Control stellt die neue Rechtslage klar: gesetzliche Pflicht zur Ausstattung der Zählpunkte, Ferrariszähler beim Tausch unzulässig, Opt-out ohne Recht auf den alten Zähler, Trennung und Vertragsauflösung bei beharrlicher Verweigerung.