Teil von ERLEDIGT. · Recht by Skribe Claims by FairPlane Arbeit by UNOY
Skribe Energierecht · 25× OGH Smart-Meter

Netzfall rein.
Geklärt raus.

Skribe Rechtsanwälte vertritt österreichische Stromnetzbetreiber. Wir übernehmen den Smart-Meter-Rollout und Messstreitigkeiten, holen Messgeräte nach Vertragsende zurück, vertreten gegenüber Mehreinspeisern und Stromentziehern, sichern den Netzbetrieb rechtlich ab und vertreten vor Behörden und Gerichten. Bisher haben wir 25 OGH-Verfahren in der Smart-Meter-Linie geführt. Seit dem Mandatsbeginn 2022 sind über 3.500 Smart-Meter-Fälle aufgelöst.

Konflikt-Status: Wir vertreten in dieser Materie ausschließlich Stromnetzbetreiber. Keine Versorger, keine Großverbraucher, keine Konsumenten.

Energierecht bei Skribe · Im Überblick

Skribe vertritt österreichische Stromnetzbetreiber im Energierecht, seit 2022. Das Angebot umfasst acht Felder: Smart-Meter-Rollout, Mess­streitigkeiten, Messgeräte-Rückholung nach Vertragsende, Mehreinspeiser, Stromentzieher, Compliance und Datenschutz im Netzbetrieb, Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie die Position des Netzbetreibers im Lieferanten-Endkunden-Streit. Jeder Output wird anwaltlich geprüft und gezeichnet.

  • Kern-VerfahrenSmart-Meter-Rollout · Messstreitigkeiten · Messgeräte-Rückholung · Mehreinspeiser · Stromentzieher
  • OGH-AnkerOGH 9 Ob 57/25k (25.06.2025, Zurückweisung der Revision) · vier Senate, 25 Verfahren
  • RechtsgrundlagenElWG § 49 Abs 1 · § 83 ElWOG aF (Altfälle) · Smart-Meter-VO 2011 · DSGVO · Data Act (VO 2023/2854)
  • ReichweiteÖsterreich · Linie auf alle österreichischen Netzbetreiber portierbar
Unser Angebot · Acht Felder

Was wir für Stromnetzbetreiber übernehmen.

Vom Smart-Meter-Rollout bis zum Behördenverfahren: acht Felder, die für einen Netzbetreiber typisch wiederkehren, als laufendes Mandat oder im Einzelfall.

01 · Smart-Meter-Rollout

Austausch aller Messgeräte durchsetzen.

§ 49 Abs 1 ElWG · Ausstattungspflicht

Seit § 49 Abs 1 ElWG sind die Zählpunkte der Endkunden verpflichtend mit intelligenten Messgeräten auszustatten. Beim Zählertausch ist der Smart Meter der gesetzliche Regelfall, ein Ferrariszähler keine zulässige Alternative (E-Control, Bescheid vom 3.6.2026). Wir setzen den Austausch für Sie durch: von rechtssicheren Kundenschreiben und Mahnabläufen bis zur Trennung und Vertragsauflösung bei beharrlicher Verweigerung. Die Verfahrenslinie ist über vier OGH-Senate erprobt.

02 · Smart-Meter- & Messstreitigkeiten

Messstreitigkeiten klären.

ElWG · Messwesen

Bestrittene Messwerte, behauptete Fehlmessungen, Streit über Gerätefunktion oder Ablesung: Wir übernehmen den Fall, sobald aus einer Messfrage ein Verfahren wird, und führen ihn bis zur Klärung.

03 · Rückgabe nach Vertragsende

Messgeräte zurückholen.

ABGB Eigentumsherausgabe · Netzvertrag

Endet der Netzvertrag, holen wir Ihr Messgerät zurück, als Serie, nicht als Einzelfall: standardisierter Schriftsatz, klare Eskalation, in der Regel ohne Verhandlung.

04 · Mehreinspeiser

Mehreinspeisung rückführen.

ElWG · Netzanschlussvertrag

Speist eine Anlage mehr ein als vertraglich angemeldet, vertreten wir Sie bei Rückforderung und Vertragsdurchsetzung, wenn nötig vor Gericht.

05 · Stromentzieher

Stromentzug verfolgen.

§ 132 StGB · Nachverrechnung

Bei unbefugter Entnahme, manipulierten Zählern oder umgangener Messung sichern wir Ihre Ansprüche: Nachverrechnung, Schadenersatz, wenn erforderlich Anzeige und Zivilverfahren.

06 · Compliance, Datenschutz & IT

Netzbetrieb rechtlich absichern.

DSGVO · Data Act · ElWG

Wir klären die datenschutz-, IT- und compliance-rechtlichen Fragen Ihres Netzbetriebs, von Verbrauchsdaten über Data-Act-Pflichten bis zu IT-Verträgen, bevor sie zur Behördensache werden.

07 · Behörden & Gerichte

Vor Behörden und Gerichten vertreten.

E-Control · BVwG · OGH

Wir vertreten Sie vor E-Control, Datenschutzbehörde, Bundesverwaltungsgericht und den Zivilgerichten bis zum OGH: Stellungnahmen, Beschwerdeverfahren, mündliche Verhandlungen, eine Linie über alle Instanzen.

08 · Lieferanten-Endkunden-Streit

Ihre Position im Dreieck sichern.

ElWG · Schlichtungsstelle E-Control

Streit zwischen Stromlieferant und Endkunde trifft oft den Netzbetreiber als Dritten. Wir vertreten Ihre Position mit Ihren eigenen Pflichten und Ihrer Exponierung, von der Schlichtungsstelle bis zum Verfahren.

Drei Schritte · Asynchron

Vom Netzfall zum Ergebnis.

01 · Fall übergeben

Sachverhalt & Verfahrensstand.

Smart-Meter-Klagewelle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser, DSGVO-Beschwerde, Data-Act-Frage. Was Sie haben, reicht für die erste Einschätzung. Bei Massenmandaten Erstgespräch persönlich.

02 · Skribe übernimmt

Strategie und Verfahrensführung.

Bei Massenverfahren bündeln wir über Klausel-Bibliothek, einheitliche Verfahrenslinie und Pilotklage. Bei Einzelverfahren übernehmen wir Aufbereitung, Behördenvertretung und Verhandlung. UNOY liefert die Infrastruktur bei Volumen, Skribe ist die zeichnende Kanzlei.

03 · Sie erhalten das Ergebnis

Urteil, Beschluss oder Vergleich.

Bei Smart Meter: konsistente Verteidigungs­linie über alle Verfahren, OGH-Bestätigung im Idealfall. Bei Messgeräte-Rückforderung in der Regel ohne Verhandlung. Bei DSGVO-Beschwerde: Bescheid der Datenschutzbehörde abgewehrt. Anwaltlich gezeichnet.

Kosten & Modelle

Klare Preise. Pro Welle.

Vier Wege: gestaffelte Pauschale pro Welle, laufendes Rahmenmandat, Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz. Wir vertreten in dieser Materie ausschließlich Stromnetzbetreiber, keine Versorger, keine Großverbraucher, keine Konsumenten. Welcher Weg passt, klären wir bei der kostenlosen Fallprüfung.

Fallprüfung & Einschätzung

Sie schildern uns die Verfahrenslage, Smart-Meter-Welle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser oder DSGVO-/Data-Act-Frage. Wir prüfen Rechtslage, Volumen und Risiko und schlagen Ihnen das passende Modell vor. Kostenlos und unverbindlich, bei Massenmandaten mit Dr. Alexander Skribe persönlich.

0 € Fallprüfung. Unverbindlich.
Volumen

Pauschale pro Welle

Bei Massenverfahren wie der Smart-Meter-Linie kalkulieren wir eine gestaffelte Pauschale pro Welle, ab 50 Verfahren. Sie kennen die Kosten vorab, kein Stundensatz-Roulette.

Kosten stehen vor der Welle fest.

Volumentarifab 50 Verfahren gestaffelt.

Rahmenmandat

Laufende Vertretung über mehrere Wellen mit festem Ansprechpartner und Reporting über den gesamten Bestand. Rahmen und Abrechnung legen wir vorab fest.

Ein Ansprechpartner, ein Reporting.

nach Rahmenlaufend, vorab vereinbart.
Nach Tarif

RATG

Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif, der gesetzliche Standard bei gerichtlicher Vertretung. Im Obsiegensfall trägt der Gegner die Kosten nach §§ 41 ff. ZPO.

Gesetzlich geregelt, kostenersatzfähig.

nach RATGgesetzlicher Tarif.

Stundensatz

Transparenter Stundensatz für Sondermandate und Einzelverfahren, die sich nicht pauschal bepreisen lassen. Vorab vereinbart.

Klar vor Beginn, keine Überraschung.

nach Aufwandtransparent, vorab vereinbart.
Alle Preismodelle ansehen →
Höchstgerichtlich · Sechs Entscheidungen

Wir tragen Energie-Verfahren bis zur letzten Instanz.

Sechs Verfahren aus der Smart-Meter-Linie: der Beschluss 9 Ob 57/25k plus Folgeverfahren von vier OGH-Senaten. Skribe trägt die Verteidigung der österreichischen Netzbetreiber gegen die Konsumenten-Klagewelle.

OGH · Wien Beschluss
Beschluss 25.06.2025 9 Ob 57/25k

Smart Meter · Revision zurückgewiesen.

Der OGH weist die Revision zurück: Der Ausbau des eichfälligen Zählers folgt aus dem Eigentumsrecht, die Smart-Meter-Grundrechtsfrage stellt sich im verengten Verfahren nicht. Auf dieser Linie liegen 24 weitere OGH-Verfahren. Eine geschlossene Verteidigungsstrategie für österreichische Netzbetreiber.

OGH · Wien Neueste
Beschluss 13.01.2026 10 Ob 52/25g

Senat 10 bestätigt · 2026er Folgelinie.

Die jüngste Bestätigung der Smart-Meter-Linie aus dem 10. Senat des OGH. Senat-übergreifende Konsistenz: Die Verfahrenslinie steht auch außerhalb des 9. Senats.

OGH · Wien Doppel-Beschluss
Beschluss 18.12.2025 6 Ob 177/25k · 6 Ob 178/25g

Senat 6 · parallele Bestätigung.

Zwei Beschlüsse des 6. Senats am selben Tag. Der OGH festigt die Linie über alle Senate hinweg. Konsistente Argumentation, einheitliches Ergebnis. Genau das macht eine Verfahrenslinie nach innen brauchbar.

OGH · Wien
Beschluss 23.07.2025 3 Ob 58/25p

Senat 3 · Folgeverfahren bestätigt.

Sommer-Folgeverfahren nach 9 Ob 57/25k. Senat 3 schließt sich der Linie an: gleicher Sachverhalt, gleiches Ergebnis, mit anwaltlicher Argumentation eingespielt.

OGH · Wien
Beschluss 22.07.2025 4 Ob 11/25h

Senat 4 · vierter Senat zieht nach.

Mit dem 4. Senat haben innerhalb weniger Wochen vier OGH-Senate die Smart-Meter-Linie bestätigt. Damit ist die Position für österreichische Netzbetreiber höchstrichterlich gesichert.

OGH · Wien 25 Verfahren
2025–2026 Smart-Meter-Linie

Komplette Linie · 25 OGH-Verfahren.

Von der Pilotklage über 9 Ob 57/25k bis zu den Folgeverfahren. Alle 25 Smart-Meter-OGH-Aktenzeichen mit RIS-Direktlink unter Dr. Alexander Skribe einsehbar. Die geschlossene Verteidigungslinie für die österreichische Energiebranche.

Reporting für Netzbetreiber

Sichtbar über den ganzen Bestand.

Netzbetreiber sehen Stand, Tempo und Eskalationsweg über das gesamte Verfahrensportfolio: monatlicher Bestandsbericht, Erfolgsquote pro OGH-Senat, anstehende Fristen. Reaktions- und Durchlaufzeiten werden mandatsindividuell vereinbart und im Mandatsvertrag schriftlich fixiert.

Vier-Augen-Zeichnung jedes Schriftsatzes · Audit-Trail über den gesamten Bestand · Verbrauchs- und Kundendaten in EU-Hosting · AVV nach Art. 28 vor Mandatsbeginn

Wie wir Datenflüsse und Auftragsverarbeiter im Netzbetrieb prüfen, zeigt das Memo zur EuGH-Vorlage 6 Ob 69/25b.

Budget, Reporting und Eskalation im Detail →

FAQ

Häufige Fragen.

Wen vertritt Skribe im Energierecht?

Ausschließlich österreichische Stromnetzbetreiber. Skribe vertritt in dieser Materie keine Versorger, keine Großverbraucher und keine Konsumenten. Das Angebot umfasst acht Felder: Smart-Meter-Rollout, Messstreitigkeiten, Messgeräte-Rückholung nach Vertragsende, Mehreinspeiser, Stromentzieher, Compliance und Datenschutz im Netzbetrieb, Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie den Lieferanten-Endkunden-Streit.

Was ist 9 Ob 57/25k?

Der Beschluss des OGH vom 25.06.2025 zur Smart-Meter-Linie, Skribe-geführt auf Seiten der klagenden Netzbetreiberin. Der OGH weist die Revision mangels erheblicher Rechtsfrage zurück: Der Ausbau des eichfälligen Zählers folgt aus dem Eigentumsrecht, die umstrittene Smart-Meter-Grundrechtsfrage stellt sich im verengten Verfahren nicht. Auf dieser Linie liegen 24 weitere OGH-Verfahren. Vier Senate, eine geschlossene Verteidigungslinie.

Was gilt seit der neuen Rechtslage beim Smart-Meter-Tausch?

Seit § 49 Abs 1 ElWG besteht eine gesetzliche Pflicht, die Zählpunkte der Endkunden mit intelligenten Messgeräten auszustatten; die frühere 95-%-Quote begrenzt den Rollout nicht mehr. Beim Zählertausch, etwa bei Eichfälligkeit, ist ein Smart Meter einzubauen, ein Ferrariszähler ist keine zulässige Alternative. Ein Opt-out betrifft nur die Konfiguration des Geräts, nicht das Gerät selbst. Beharrliche Verweigerung kann nach ordnungsgemäßem Vorgehen (Information, Terminvorschläge, Dokumentation, qualifizierte Mahnung) die Trennung der Netzverbindung und die Auflösung des Netzzugangsvertrages rechtfertigen. Klargestellt durch den Bescheid der E-Control-Regulierungskommission vom 3. Juni 2026.

Vertritt Skribe auch andere Stromnetzbetreiber als die bestehende Mandantschaft?

Ja. Beginn der Vertretung 2022, die Smart-Meter-Linie ist auf alle österreichischen Stromnetzbetreiber portierbar. Konfliktprüfung am Anfang jedes Mandats. Wir vertreten in der Smart-Meter-Materie ausschließlich Netzbetreiber, nie die Gegenseite.

Was kostet die Vertretung für Stromnetzbetreiber?

Drei Modelle: Pauschale pro Welle, Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif (RATG) oder Stundensatz. Bei Massen­verfahren (Smart Meter, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser) gilt ein gestaffelter Volumentarif ab 50 Verfahren. Die konkrete Range klären wir vor der Übergabe verbindlich. Keine ungeklärten Kosten.

Vertritt Skribe auch vor E-Control und BVwG?

Ja. Stellungnahmen, Beschwerdeverfahren und mündliche Verhandlungen vor der Energie-Control Austria sowie Bescheidbeschwerden ans Bundesverwaltungsgericht, soweit es um die Position des Netzbetreibers geht.

Wie führt Skribe Massenverfahren für Netzbetreiber?

Mit Infrastruktur aus dem ERLEDIGT.-Netzwerk. UNOY liefert die Infrastruktur für Fallmanagement und Dokument-Automatisierung im Hintergrund, Skribe ist die zeichnende Kanzlei. Für unsere Mandantschaft haben wir so über 3.500 Smart-Meter-Verweigerungen bearbeitet. Weniger als 20 Fälle sind noch offen.

Welche Rechtsgrundlagen sind im Kerngeschäft relevant?

§ 49 Abs 1 ElWG für die Ausstattungspflicht beim Smart Meter, klargestellt durch den Bescheid der E-Control-Regulierungskommission vom 3. Juni 2026. Historisch § 83 ElWOG aF für die Duldungspflicht der Altverfahren. Dazu die Smart-Meter-Anforderungs-VO 2011, DSGVO und DSG für die Smart-Meter-Datenflüsse, der Data Act (VO 2023/2854) für die neuen Datenpflichten, ABGB für die Eigentumsherausgabe bei der Messgeräte-Rückholung und Netzanschlussverträge bei Mehreinspeisern.

Wer zeichnet die energierechtliche Vertretung?

Skribe. Jeder Output wird von einem zugelassenen Rechtsanwalt geprüft und gezeichnet. Die Verantwortung für jedes Verfahren trägt die Kanzlei, nicht UNOY und nicht die KI.

Welle, Rückforderung oder Behördenverfahren?

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Smart-Meter-Welle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser oder Data-Act-Frage? Wir nehmen die Verfahrenslage auf. Fallprüfung 0 €, kein Mandatsvertrag im Voraus, bei Massenmandaten mit Dr. Alexander Skribe persönlich.

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