1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Verhältnis zwischen der Skribe Rechtsanwälte GmbH (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend "Mandantschaft" oder "Mandant").
Sie gelten für alle Mandatsverhältnisse, unabhängig davon, in welcher Form diese begründet werden, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
Die Kanzlei behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Fassung ist unter skribe.law/agb verfügbar.
2.Mandatserteilung und Vollmacht
2.1 Form und Bestätigung
Die Erteilung eines Mandats kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Kanzlei bestätigt die Mandatserteilung schriftlich (per E-Mail oder Post) oder speichert diese Information in ihrem Aktenmanagement-System.
2.2 Vollmachtserteilung
Für die Vertretung vor Gericht, Behörden oder Dritten ist eine schriftliche Vollmachtserteilung erforderlich. Die Kanzlei wird die notwendige Vollmachtsdokumentation in Absprache mit dem Mandanten ggf. bereitstellen oder einholen.
2.3 Vertretung Mehrerer Parteien
Die Kanzlei wird in Konfliktfällen, wenn die Interessen verschiedener Parteien divergieren, ohne schriftliche Zustimmung aller beteiligten Parteien nicht beide Seiten vertreten.
3.Leistungsumfang
3.1 Anwaltliche Tätigkeit
Die Kanzlei erbringt die vereinbarten anwaltlichen Leistungen. Diese umfassen:
- Rechtsberatung und Rechtsgestaltung
- Verhandlungen und Korrespondenz
- Vorbereitung und Führung von Gerichtsverfahren
- Vertretung vor Behörden
- Sonstige vereinbarte Leistungen
3.2 Keine Erfolgsgarantie
Die Kanzlei garantiert nicht den Ausgang eines Verfahrens oder den Erfolg von Verhandlungen. Die Tätigkeit richtet sich nach den anwendbaren Gesetzen, Verfahrensregeln und den Besonderheiten des Einzelfalls. Eine Zusicherung eines bestimmten Erfolgs kann nicht gegeben werden.
3.3 Sorgfaltspflicht
Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und dem Standard eines gewöhnlichen Anwalts. Dies gilt nach Maßgabe der geltenden Rechtsanwaltsordnung (RAO) und der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA).
4.Honorar und Kosten
4.1 Honorarvereinbarung
Das Honorar wird zwischen Kanzlei und Mandant schriftlich vereinbart. Folgende Modelle sind üblich:
- Stundenhonorar: Nach aufgewendeten Stunden (Stundenhonorar wird auf Anfrage mitgeteilt)
- Pauschalgebühr: Festgebühr für einen umgrenzten Leistungsumfang
- Kein Kostenrisiko (Drittfinanzierung): Verfahrensfinanzierung durch einen externen Prozessfinanzierer oder eine Rechtsschutzversicherung. Ein Erfolgshonorar der Kanzlei (quota litis) ist nach § 879 Abs 2 Z 2 ABGB i.V.m. § 16 RAO unzulässig und wird nicht vereinbart.
- Hybridmodelle: Kombinationen der obigen Modelle
4.2 Kostenvorschuss
Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen für:
- Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
- Nebenkosten (Zustellung, Beglaubigung, etc.)
- Sachverständigengutachten oder andere externe Leistungen
Der Kostenvorschuss wird auf Anfrage bis zur tatsächlichen Rechnungsstellung angefordert. Ist der Vorschuss aufgebraucht, wird die Kanzlei einen weiteren Vorschuss anfordern.
4.3 Honorarrechnung und Zahlungsfrist
Die Kanzlei stellt das Honorar und die Kosten in Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart. Zahlungen sollten auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
4.4 Verzugszinsen
Bei Verzug ist die Mandantschaft verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (für Verbraucher 5 % p.a.) zu zahlen, sofern keine höheren Ansprüche bestehen.
5.Haftung
5.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Haftung der Kanzlei richtet sich nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA). Die Kanzlei unterliegt einer Berufshaftpflichtversicherung.
5.2 Haftungsbeschränkung
Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstehen, nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist begrenzt auf den Umfang der Versicherungsleistung und ggf. weiterer Gedeckelung nach österreichischem Recht.
5.3 Fristversäumnis
Die Kanzlei wird sich bemühen, alle Fristen einzuhalten. Sollte dennoch eine Frist versäumt werden, wird die Kanzlei umgehend Informationen zur Wiederherstellung oder Schadensminderung bereitstellen. Die Haftung für Fristversäumnisse wird nach den geltenden Gesetzen beurteilt.
6.Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis
6.1 Anwaltliche Schweigepflicht
Die Kanzlei unterliegt der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 9 Rechtsanwaltsordnung (RAO). Dies bedeutet:
- Alle Informationen, die der Kanzlei vom Mandanten mitgeteilt werden, sind streng vertraulich
- Diese Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Mandanten nicht an Dritte weitergegeben werden
- Die Verschweigenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats
6.2 Ausnahmen
Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen nur in den durch Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen:
- Mit schriftlichem Einverständnis des Mandanten
- Wenn die Weitergabe zur Geltendmachung eigener Rechte notwendig ist
- Soweit gesetzlich verpflichtet (z.B. Geldwäschegesetz)
7.Beendigung des Mandats
7.1 Kündigung durch den Mandanten
Der Mandant kann das Mandat jederzeit mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss eines Verfahrensabschnittes kündigen. Die Kanzlei wird einen bereits begonnenen Leistungsumfang in Rechnung stellen, sowie alle zur Verfügung stehenden Unterlagen herausgeben.
7.2 Kündigung durch die Kanzlei
Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigen Gründen mit angemessener Frist kündigen. Dies ist insbesondere der Fall bei:
- Zahlungsunfähigkeit oder wiederholtem Zahlungsverzug
- Verstoß gegen Weisungen der Kanzlei oder grobes Vertrauensbruch
- Interessenskonflikten
- Wenn die Fortführung des Mandats für die Kanzlei unzumutbar wird
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen, es sei denn, berechtigte Gründe rechtfertigen eine sofortige Kündigung.
7.3 Übergabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses wird die Kanzlei alle Unterlagen des Mandanten aushändigen. Unterlagen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder auf denen Ansprüche der Kanzlei haften, können aufbewahrt werden.
8.Datenschutz
Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten gemäß der Datenschutzerklärung, die unter skribe.law/datenschutz verfügbar ist. Der Mandant erkennt diese an.
Im Falle eines Mandatsverhältnisses werden Daten des Mandanten zur Vertragserfüllung gespeichert und gemäß österreichischen Aufbewahrungspflichten (mindestens 7 Jahre) aufbewahrt.
9.Kommunikation
9.1 Kommunikationsmittel
Die Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt per E-Mail, Telefon, Post oder persönlich im Büro. Der Mandant erkennt an, dass E-Mail und Telefon als Kommunikationsmittel verwendet werden.
9.2 Erreichbarkeit
Die Kanzlei ist zu den Bürozeiten (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr) erreichbar. Dringende Anfragen außerhalb dieser Zeiten können via E-Mail übermittelt werden.
10.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Rechtsordnung
Diese AGB und alle Mandatsverhältnisse mit der Kanzlei unterliegen österreichischem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
10.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mandatsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand Wien vereinbart. Dies gilt auch für Mandanten, die sich im Ausland befinden, es sei denn, es gilt eine Sonderregelung aufgrund von internationalem Privatrecht.
11.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Stattdessen gilt die nächstmögliche wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
Stand dieser AGB: April 2026