Linie · höchstgerichtlich gesichert.
OGH 9 Ob 57/25k · § 83 ElWOGWir haben den Ausbau alter Messgeräte und den Einbau des Smart Meters durchgesetzt, außergerichtlich und gerichtlich. Vier OGH-Senate haben unsere Linie zur Duldungspflicht bestätigt. Diese Linie wird heute auch von anderen österreichischen Netzbetreibern verwendet.
