Wen vertritt Skribe im Energierecht?
Ausschließlich österreichische Stromnetzbetreiber. Skribe vertritt in dieser Materie keine Versorger, keine Großverbraucher und keine Konsumenten. Das Angebot umfasst acht Felder: Smart-Meter-Rollout, Messstreitigkeiten, Messgeräte-Rückholung nach Vertragsende, Mehreinspeiser, Stromentzieher, Compliance und Datenschutz im Netzbetrieb, Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie den Lieferanten-Endkunden-Streit.
Was ist 9 Ob 57/25k?
Der Beschluss des OGH vom 25.06.2025 zur Smart-Meter-Linie, Skribe-geführt auf Seiten der klagenden Netzbetreiberin. Der OGH weist die Revision mangels erheblicher Rechtsfrage zurück: Der Ausbau des eichfälligen Zählers folgt aus dem Eigentumsrecht, die umstrittene Smart-Meter-Grundrechtsfrage stellt sich im verengten Verfahren nicht. Auf dieser Linie liegen 24 weitere OGH-Verfahren. Vier Senate, eine geschlossene Verteidigungslinie.
Was gilt seit der neuen Rechtslage beim Smart-Meter-Tausch?
Seit § 49 Abs 1 ElWG besteht eine gesetzliche Pflicht, die Zählpunkte der Endkunden mit intelligenten Messgeräten auszustatten; die frühere 95-%-Quote begrenzt den Rollout nicht mehr. Beim Zählertausch, etwa bei Eichfälligkeit, ist ein Smart Meter einzubauen, ein Ferrariszähler ist keine zulässige Alternative. Ein Opt-out betrifft nur die Konfiguration des Geräts, nicht das Gerät selbst. Beharrliche Verweigerung kann nach ordnungsgemäßem Vorgehen (Information, Terminvorschläge, Dokumentation, qualifizierte Mahnung) die Trennung der Netzverbindung und die Auflösung des Netzzugangsvertrages rechtfertigen. Klargestellt durch den Bescheid der E-Control-Regulierungskommission vom 3. Juni 2026.
Vertritt Skribe auch andere Stromnetzbetreiber als die bestehende Mandantschaft?
Ja. Beginn der Vertretung 2022, die Smart-Meter-Linie ist auf alle österreichischen Stromnetzbetreiber portierbar. Konfliktprüfung am Anfang jedes Mandats. Wir vertreten in der Smart-Meter-Materie ausschließlich Netzbetreiber, nie die Gegenseite.
Was kostet die Vertretung für Stromnetzbetreiber?
Drei Modelle: Pauschale pro Welle, Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif (RATG) oder Stundensatz. Bei Massenverfahren (Smart Meter, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser) gilt ein gestaffelter Volumentarif ab 50 Verfahren. Die konkrete Range klären wir vor der Übergabe verbindlich. Keine ungeklärten Kosten.
Vertritt Skribe auch vor E-Control und BVwG?
Ja. Stellungnahmen, Beschwerdeverfahren und mündliche Verhandlungen vor der Energie-Control Austria sowie Bescheidbeschwerden ans Bundesverwaltungsgericht, soweit es um die Position des Netzbetreibers geht.
Wie führt Skribe Massenverfahren für Netzbetreiber?
Mit Infrastruktur aus dem ERLEDIGT.-Netzwerk. UNOY liefert die Infrastruktur für Fallmanagement und Dokument-Automatisierung im Hintergrund, Skribe ist die zeichnende Kanzlei. Für unsere Mandantschaft haben wir so über 3.500 Smart-Meter-Verweigerungen bearbeitet. Weniger als 20 Fälle sind noch offen.
Welche Rechtsgrundlagen sind im Kerngeschäft relevant?
§ 49 Abs 1 ElWG für die Ausstattungspflicht beim Smart Meter, klargestellt durch den Bescheid der E-Control-Regulierungskommission vom 3. Juni 2026. Historisch § 83 ElWOG aF für die Duldungspflicht der Altverfahren. Dazu die Smart-Meter-Anforderungs-VO 2011, DSGVO und DSG für die Smart-Meter-Datenflüsse, der Data Act (VO 2023/2854) für die neuen Datenpflichten, ABGB für die Eigentumsherausgabe bei der Messgeräte-Rückholung und Netzanschlussverträge bei Mehreinspeisern.
Wer zeichnet die energierechtliche Vertretung?
Skribe. Jeder Output wird von einem zugelassenen Rechtsanwalt geprüft und gezeichnet. Die Verantwortung für jedes Verfahren trägt die Kanzlei, nicht UNOY und nicht die KI.