Teil von ERLEDIGT. · Recht by Skribe Claims by FairPlane Arbeit by UNOY
Skribe Energierecht · 25× OGH Smart-Meter Für Stromnetzbetreiber

Netzfall rein.
Geklärt raus.

Skribe Rechtsanwälte vertritt österreichische Stromnetzbetreiber. Was wir typischerweise auf den Tisch bekommen: Smart-Meter-Verweigerung (§ 83 ElWOG), Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser, Datenschutz und Data Act. Bisher haben wir 25 OGH-Verfahren in der Smart-Meter-Linie geführt, mit 9 Ob 57/25k als Leitentscheidung. Seit dem Mandatsbeginn 2022 sind über 3.500 Smart-Meter-Fälle aufgelöst.

Konflikt-Status: Wir vertreten in dieser Materie ausschließlich Stromnetzbetreiber. Keine Versorger, keine Großverbraucher, keine Konsumenten.

Was Skribe für Stromnetzbetreiber leistet

Skribe vertritt österreichische Stromnetzbetreiber im Energierecht, seit 2022. Neben der Smart-Meter-Verteidigung arbeiten wir an Messgeräte-Rückforderungen, Verfahren gegen Zuvieleinspeiser, Datenschutz für Netzbetreiber und an ElWOG- und Data-Act-Fragen. Jeder Output wird anwaltlich geprüft und gezeichnet, mit Haftung der Kanzlei.

  • Kern-VerfahrenSmart-Meter-Verweigerung · Messgeräte-Rückforderung · Zuvieleinspeiser
  • LeitentscheidungOGH 9 Ob 57/25k (25.06.2025) · vier Senate, 25 Verfahren
  • RechtsgrundlagenElWOG § 83 · Smart-Meter-VO 2011 · DSGVO · Data Act (VO 2023/2854)
  • ReichweiteÖsterreich · Linie auf alle österreichischen Netzbetreiber portierbar
Sieben Energierechts-Felder

Was wir für Stromnetzbetreiber leisten.

Smart-Meter-Verweigerung war der Einstieg. Über die Jahre sind weitere Felder dazugekommen, die für einen Netzbetreiber typisch wiederkehren.

01 · Smart-Meter-Verweigerung

Linie · höchstgerichtlich gesichert.

OGH 9 Ob 57/25k · § 83 ElWOG

Wir haben den Ausbau alter Messgeräte und den Einbau des Smart Meters durchgesetzt, außergerichtlich und gerichtlich. Vier OGH-Senate haben unsere Linie zur Duldungspflicht bestätigt. Diese Linie wird heute auch von anderen österreichischen Netzbetreibern verwendet.

02 · Messgeräte-Rückforderung

Eigentumsherausgabe · als Serie.

ElWOG · ABGB Eigentumsherausgabe

Beendet ein Kunde die Geschäftsbeziehung, will der Netzbetreiber das Messgerät zurück. Wir führen diese Fälle als Serie, nicht als Einzelfall: standardisierter Schriftsatz, klare Eskalation, in der Regel ohne Verhandlung.

03 · Zuvieleinspeiser

PV-Rückforderung · Vertrag durchgesetzt.

ElWOG · Netzanschlussvertrag

PV-Anlagen, die mehr einspeisen als angemeldet, sind ein Netz- und Abrechnungsproblem. Wir vertreten Netzbetreiber bei der Rückforderung, der Vertragsdurchsetzung und, wenn nötig, vor Gericht.

04 · Datenschutz für Netzbetreiber

Smart-Meter-Daten · verteidigt.

DSGVO · DSG · Smart-Meter-Daten

Verbrauchsdaten sind personenbezogene Daten. Wir beraten Netzbetreiber zu Datenflüssen, Auskunftsrechten und Löschpflichten und verteidigen sie gegen DSGVO-Beschwerden vor der Datenschutzbehörde.

05 · ElWOG & Data Act

Compliance · vor der Behörde.

ElWOG § 83 · Data Act (VO 2023/2854)

Der EU Data Act bringt neue Datenpflichten für Netzbetreiber. Welche Schnittstellen sind verpflichtend, was darf weitergegeben werden, ab wann gilt was. Wir klären die Compliance-Fragen, bevor sie zur Behördensache werden.

06 · Massenverfahren

3.500+ Fälle · parallel geführt.

Einheitliche Verfahrenslinie · Pilotklage + Folgeverfahren

Klausel-Bibliothek, einheitliche Verfahrenslinie, Pilotklage, Folgeverfahren. UNOY als Infrastruktur im Hintergrund, Skribe als juristisch verantwortliche Kanzlei. Für unsere Mandantschaft haben wir so 3.500+ Smart-Meter-Verweigerungen bearbeitet.

07 · EuGH C-468/24 · laufend

Vorabentscheidung · EU-weite Klärung.

CELEX 62024CC0468 · GA Biondi 11.12.2025

Skribe führt das Verfahren. Die Schlussanträge des Generalanwalts liegen vor, das Urteil wird erwartet. Was der EuGH entscheidet, prägt die Smart-Meter-Linie EU-weit. Zum Verfahren → · Memorandum lesen →

Vor der Klagewelle

Bevor die Welle eskaliert.

Eine Konsumenten-Klagewelle gegen einen Netzbetreiber ist kein Einzelfall, sondern ein Portfolio-Risiko. Vor der Verteidigung bewerten wir Erfolgsaussicht der Linie, Kostenexponierung über das gesamte Portfolio und die Wahl zwischen Einzelvergleich und Leitentscheidung mit Bindungswirkung. So entscheiden Sie auf belastbarer Grundlage.

So steuern wir Prozessführung für Unternehmen →

Drei Schritte · Asynchron

Vom Netzfall zum Ergebnis.

01 · Fall übergeben

Sachverhalt & Verfahrensstand.

Smart-Meter-Klagewelle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser, DSGVO-Beschwerde, Data-Act-Frage. Was Sie haben, reicht für die erste Einschätzung. Bei Massenmandaten Erstgespräch persönlich.

02 · Skribe übernimmt

Strategie und Verfahrensführung.

Bei Massenverfahren bündeln wir über Klausel-Bibliothek, einheitliche Verfahrenslinie und Pilotklage. Bei Einzelverfahren übernehmen wir Aufbereitung, Behördenvertretung und Verhandlung. UNOY liefert die Infrastruktur bei Volumen, Skribe ist die juristisch verantwortliche Kanzlei.

03 · Sie erhalten das Ergebnis

Urteil, Beschluss oder Vergleich.

Bei Smart Meter: konsistente Verteidigungs­linie über alle Verfahren, OGH-Bestätigung im Idealfall. Bei Messgeräte-Rückforderung in der Regel ohne Verhandlung. Bei DSGVO-Beschwerde: Bescheid der Datenschutzbehörde abgewehrt. Anwaltlich gezeichnet.

Kosten & Modelle

Klare Preise. Pro Welle.

Vier Wege: gestaffelte Pauschale pro Welle, laufendes Rahmenmandat, Rechtsanwaltstarif oder Stundensatz. Wir vertreten in dieser Materie ausschließlich Stromnetzbetreiber, keine Versorger, keine Großverbraucher, keine Konsumenten. Welcher Weg passt, klären wir bei der kostenlosen Fallprüfung.

Fallprüfung & Einschätzung

Sie schildern uns die Verfahrenslage, Smart-Meter-Welle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser oder DSGVO-/Data-Act-Frage. Wir prüfen Rechtslage, Volumen und Risiko und schlagen Ihnen das passende Modell vor. Kostenlos und unverbindlich, bei Massenmandaten mit Dr. Alexander Skribe persönlich.

0 € Fallprüfung. Unverbindlich.
Volumen

Pauschale pro Welle

Bei Massenverfahren wie der Smart-Meter-Linie kalkulieren wir eine gestaffelte Pauschale pro Welle, ab 50 Verfahren. Sie kennen die Kosten vorab, kein Stundensatz-Roulette.

Kosten stehen vor der Welle fest.

Volumentarifab 50 Verfahren gestaffelt.

Rahmenmandat

Laufende Vertretung über mehrere Wellen mit festem Ansprechpartner und Reporting über den gesamten Bestand. Rahmen und Abrechnung legen wir vorab fest.

Ein Ansprechpartner, ein Reporting.

nach Rahmenlaufend, vorab vereinbart.
Nach Tarif

RATG

Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif, der gesetzliche Standard bei gerichtlicher Vertretung. Im Obsiegensfall trägt der Gegner die Kosten nach §§ 41 ff. ZPO.

Gesetzlich geregelt, kostenersatzfähig.

nach RATGgesetzlicher Tarif.

Stundensatz

Transparenter Stundensatz für Sondermandate und Einzelverfahren, die sich nicht pauschal bepreisen lassen. Vorab vereinbart.

Klar vor Beginn, keine Überraschung.

nach Aufwandtransparent, vorab vereinbart.
Alle Preismodelle ansehen →

Alle Preise inkl. 20 % österreichischer USt. Vorsteuerabzugsfähig für Unternehmen. Bei gerichtlicher Vertretung gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).

Höchstgerichtlich · Sechs Entscheidungen

Wir tragen Energie-Verfahren bis zur letzten Instanz.

Sechs Verfahren aus der Smart-Meter-Linie: die Leitentscheidung 9 Ob 57/25k plus Folgeverfahren von vier OGH-Senaten. Skribe trägt die Verteidigung der österreichischen Netzbetreiber gegen die Konsumenten-Klagewelle.

OGH · Wien Leiturteil
Beschluss 25.06.2025 9 Ob 57/25k

Smart Meter · Leitentscheidung erstritten.

Die Leitentscheidung der Smart-Meter-Linie. § 83 ElWOG, Basisfunktionalität, Opt-Out-Frage. Auf dieser einen Linie liegen 24 weitere OGH-Verfahren. Eine geschlossene Verteidigungsstrategie für österreichische Netzbetreiber.

OGH · Wien Neueste
Beschluss 13.01.2026 10 Ob 52/25g

Senat 10 bestätigt · 2026er Folgelinie.

Die jüngste Bestätigung der Smart-Meter-Linie aus dem 10. Senat des OGH. Senat-übergreifende Konsistenz: Die Verfahrenslinie steht auch außerhalb des 9. Senats.

OGH · Wien Doppel-Beschluss
Beschluss 18.12.2025 6 Ob 177/25k · 6 Ob 178/25g

Senat 6 · parallele Bestätigung.

Zwei Beschlüsse des 6. Senats am selben Tag. Der OGH festigt die Linie über alle Senate hinweg. Konsistente Argumentation, einheitliches Ergebnis. Genau das macht eine Verfahrenslinie nach innen brauchbar.

OGH · Wien
Beschluss 23.07.2025 3 Ob 58/25p

Senat 3 · Folgeverfahren bestätigt.

Sommer-Folgeverfahren nach der Leitentscheidung. Senat 3 schließt sich der Linie an: gleicher Sachverhalt, gleiches Ergebnis, mit anwaltlicher Argumentation eingespielt.

OGH · Wien
Beschluss 22.07.2025 4 Ob 11/25h

Senat 4 · vierter Senat zieht nach.

Mit dem 4. Senat haben innerhalb weniger Wochen vier OGH-Senate die Smart-Meter-Linie bestätigt. Damit ist die Position für österreichische Netzbetreiber höchstrichterlich gesichert.

OGH · Wien 25 Verfahren
2025–2026 Smart-Meter-Linie

Komplette Linie · 25 OGH-Verfahren.

Von der Pilotklage über die Leitentscheidung bis zu den Folgeverfahren. Alle 25 Smart-Meter-OGH-Aktenzeichen mit RIS-Direktlink unter Dr. Alexander Skribe einsehbar. Die geschlossene Verteidigungslinie für die österreichische Energiebranche.

Reporting für Netzbetreiber

Sichtbar über den ganzen Bestand.

Netzbetreiber sehen Stand, Tempo und Eskalationsweg über das gesamte Verfahrensportfolio: monatlicher Bestandsbericht, Erfolgsquote pro OGH-Senat, anstehende Fristen. Reaktions- und Durchlaufzeiten werden mandatsindividuell vereinbart und im Mandatsvertrag schriftlich fixiert.

Budget, Reporting und Eskalation im Detail →

FAQ

Häufige Fragen.

Wen vertritt Skribe im Energierecht?

Ausschließlich österreichische Stromnetzbetreiber. Skribe vertritt in dieser Materie keine Versorger, keine Großverbraucher und keine Konsumenten. Kerngeschäft: Smart-Meter-Verweigerung (§ 83 ElWOG), Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser, Datenschutz für Netzbetreiber, ElWOG- und Data-Act-Fragen.

Was ist 9 Ob 57/25k?

Die OGH-Leitentscheidung vom 25.06.2025 zur Smart-Meter-Verfahrenslinie. Skribe hat sie als Vertreter österreichischer Stromnetzbetreiber gegen die Konsumenten-Klagewelle erstritten. Auf dieser einen Linie liegen 24 weitere OGH-Folgeverfahren. Vier Senate, eine geschlossene Verteidigungslinie.

Vertritt Skribe auch andere Stromnetzbetreiber als die bestehende Mandantschaft?

Ja. Beginn der Vertretung 2022, die Smart-Meter-Linie ist auf alle österreichischen Stromnetzbetreiber portierbar. Konfliktprüfung am Anfang jedes Mandats. Wir vertreten in der Smart-Meter-Materie ausschließlich Netzbetreiber, nie die Gegenseite.

Was kostet die Vertretung für Stromnetzbetreiber?

Drei Modelle: Pauschale pro Welle, Abrechnung nach Rechtsanwaltstarif (RATG) oder Stundensatz. Bei Massen­verfahren (Smart Meter, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser) gilt ein gestaffelter Volumentarif ab 50 Verfahren. Die konkrete Range klären wir vor der Übergabe verbindlich. Keine ungeklärten Kosten.

Vertritt Skribe auch vor E-Control und BVwG?

Ja. Stellungnahmen, Beschwerdeverfahren und mündliche Verhandlungen vor der Energie-Control Austria sowie Bescheidbeschwerden ans Bundesverwaltungsgericht, soweit es um die Position des Netzbetreibers geht.

Wie führt Skribe Massenverfahren für Netzbetreiber?

Mit Infrastruktur aus dem ERLEDIGT.-Netzwerk. UNOY liefert die Infrastruktur für Fallmanagement und Dokument-Automatisierung im Hintergrund, Skribe ist die juristisch verantwortliche Kanzlei. Für unsere Mandantschaft haben wir so über 3.500 Smart-Meter-Verweigerungen bearbeitet. Weniger als 20 Fälle sind noch offen.

Welche Rechtsgrundlagen sind im Kerngeschäft relevant?

ElWOG § 83 für die Duldungspflicht beim Smart Meter, die Smart-Meter-Anforderungs-VO 2011, DSGVO und DSG für die Smart-Meter-Datenflüsse, der Data Act (VO 2023/2854) für die neuen Datenpflichten. Dazu ABGB für Eigentumsherausgabe bei der Messgeräte-Rückforderung und Netzanschlussverträge bei Zuvieleinspeisern.

Wer verantwortet die energierechtliche Vertretung?

Skribe. Jeder Output wird von einem zugelassenen Rechtsanwalt geprüft und gezeichnet. Die Verantwortung für jedes Verfahren trägt die Kanzlei, nicht UNOY und nicht die KI.

Welle, Rückforderung oder Behördenverfahren?

Sprechen wir
direkt.

Smart-Meter-Welle, Messgeräte-Rückforderung, Zuvieleinspeiser oder Data-Act-Frage? Wir nehmen die Verfahrenslage auf. Fallprüfung 0 €, kein Mandatsvertrag im Voraus, bei Massenmandaten mit Dr. Alexander Skribe persönlich.

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