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€3,5 Mio. für ADAC-Mitglieder durchgesetzt

Im Rahmen der FairPlane-Partnerschaft betreut Skribe auch ADAC-Mitglieder in Deutschland, wenn ein Flug schiefgeht. Rund 10.000 Fälle, €3,5 Mio. zurückgeholt.

ADAC Partnerschaft — Fluggastrechte durchgesetzt. Flughafen-Illustration mit Flugzeug, Terminal und Passagieren.
Kurzantwort

ADAC-Mitglieder haben bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung Anspruch auf Entschädigung nach EU-VO 261/2004. Skribe setzt diese Ansprüche im Rahmen der FairPlane-Partnerschaft durch, vor allem für Mitglieder in Deutschland. Bilanz: rund 10.000 Fälle bearbeitet, €3,5 Mio. zurückgeholt.

Wenn der Anspruch im Nichts verläuft.

Es beginnt oft unspektakulär. Ein Flug verspätet sich, dann noch einmal, schließlich die Durchsage: unbestimmte Zeit. Menschen sitzen auf Koffern, telefonieren, warten. Irgendwann bewegt sich alles weiter – oder eben nicht. Was bleibt, ist selten der Anspruch. Was bleibt, ist das Gefühl, dass man nichts tun kann.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht klare Entschädigungen vor; je nach Distanz und Verspätung stehen Passagieren pauschale Zahlungen zu. Und doch machen die meisten ihre Ansprüche nie geltend – nicht, weil sie nicht bestehen, sondern weil der Weg dorthin zu kompliziert ist.

Ein Versprechen, das größer geworden ist.

Organisationen wie der ADAC stehen seit Jahrzehnten für Hilfe in genau solchen Momenten. Wenn das Auto stehen bleibt, kommt Unterstützung. Wenn etwas schiefläuft, ist jemand da. Doch Mobilität hat sich verändert. Sie endet nicht mehr auf der Straße. Fliegen ist längst Teil des Alltags geworden, und mit ihm neue Formen von Problemen: Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen. Damit stellt sich auch eine neue Frage: Was bedeutet Hilfe, wenn das Problem nicht mechanisch ist, sondern juristisch?

Die Lücke zwischen Anspruch und Realität.

Der ADAC konnte informieren und aufklären. Aber die eigentliche Hürde blieb bestehen: die Durchsetzung. Denn ein Anspruch ist nur so viel wert wie seine Realisierung – und genau daran scheiterten die meisten. Airlines reagieren mit Standardablehnungen, Verfahren dauern, und für den Einzelnen ist der Aufwand oft größer als der Nutzen. Ein System, das theoretisch funktioniert, praktisch aber nicht greift.

Die strukturelle Hürde

EU-Fluggastrechte sehen pauschale Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro vor. Doch die Durchsetzung erfordert juristische Expertise, Zeit und Kostenbereitschaft. Für die meisten Betroffenen steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Ergebnis – obwohl der Anspruch klar und berechtigt ist.

Flugzeug über den Wolken
Mobilität endet längst nicht mehr auf der Straße

Die Idee: Hilfe zu Ende denken.

Die Zusammenarbeit mit FairPlane und Skribe setzt genau hier an. Nicht mit einem neuen Produkt, sondern mit der Erweiterung eines bestehenden Versprechens. Die zentrale Frage war einfach: Was wäre, wenn Hilfe nicht bei der Information endet, sondern beim Ergebnis? Diese Frage verschiebt die Verantwortung. Nicht mehr das Mitglied muss handeln – das System übernimmt.

Was im Hintergrund passiert.

Für das Mitglied bleibt der Ablauf einfach. Ein Anspruch wird eingegeben, der Rest geschieht im Hintergrund. Doch genau dort entfaltet sich die eigentliche Leistung. Skribe übernimmt die vollständige Durchsetzung, außergerichtlich und gerichtlich, vor allem für Mitglieder in Deutschland und eingebettet in das europaweite FairPlane-System. FairPlane strukturiert den Zugang, Skribe führt die Verfahren. Was entsteht, ist kein Service im klassischen Sinn. Es ist ein funktionierendes System.

Die neue Logik von Service.

Lange bedeutete Service vor allem eines: Unterstützung. Ein Hinweis, eine Empfehlung, ein Ansprechpartner. Doch in einer komplexer werdenden Welt reicht das nicht mehr aus, denn Unterstützung löst das Problem nicht – sie beschreibt es nur. Die Zusammenarbeit zwischen ADAC, FairPlane und Skribe folgt einer anderen Logik: Service endet nicht bei der Erklärung, Service endet beim Ergebnis.

Die Perspektive des Einzelnen.

Für das Mitglied verändert sich wenig, und genau das ist der Punkt. Keine neuen Prozesse, keine zusätzlichen Hürden. Nur ein Unterschied: Am Ende steht ein Ergebnis. Was früher oft im Nichts verlief, wird heute durchgesetzt.

Die Dimension dahinter.

Hinter dieser Einfachheit liegt ein System, das auf Skalierung ausgelegt ist. Tausende Fälle werden parallel bearbeitet, Verfahren werden standardisiert, Strategien kontinuierlich angepasst. Jeder Anspruch ist Teil eines größeren Ganzen – und genau dadurch wird Durchsetzung überhaupt erst möglich.

Eine stille Veränderung.

Nach außen bleibt vieles unspektakulär. Keine großen Ankündigungen, keine sichtbaren Umbrüche. Und doch verändert sich etwas Grundlegendes: Recht wird nicht mehr nur erklärt, es wird umgesetzt.

Was diese Geschichte zeigt.

Vielleicht liegt die Bedeutung dieser Zusammenarbeit nicht in den einzelnen Fällen, sondern in dem, was sie sichtbar macht: dass Hilfe neu gedacht werden kann. Nicht als Unterstützung, sondern als Ergebnis.

Auf einen Blick
  • Ergebnis: 3,5 Mio. € für ADAC-Mitglieder in Deutschland zurückgeholt, im Rahmen der FairPlane-Partnerschaft.
  • Erkenntnis: Service entsteht nicht durch Information, sondern durch tatsächliche Durchsetzung.
  • Volumen: Rund 10.000 Fälle aus Deutschland bearbeitet.
Am Ende bleibt eine einfache Erfahrung

Ein Mitglied hat ein Problem.
Ein System übernimmt.
Ein Ergebnis folgt.

Der Rest verschwindet im Hintergrund.

Denn echte Hilfe erkennt man nicht daran, was erklärt wird.
Sondern daran, was am Ende passiert.

Häufige Fragen

Was ADAC-Mitglieder und Partner fragen.

Was ist die ADAC-Partnerschaft genau?

Der ADAC vermittelt seinen Mitgliedern in Deutschland einen vergünstigten Zugang zur Fluggastrechte-Durchsetzung. FairPlane bearbeitet die Fälle, Skribe trägt die anwaltliche Verantwortung. Der ADAC selbst ist weder Anwalt noch Plattformbetreiber, er ist Empfehlungsgeber für seine Mitglieder.

Wer ist verantwortlich für mein Geld als ADAC-Mitglied?

Skribe Rechtsanwälte GmbH als zugelassene österreichische Kanzlei verantwortet die juristische Bearbeitung. FairPlane operiert die Plattform. Im Erfolgsfall fließt das erstrittene Geld treuhänderisch, abgesichert durch das österreichische Anwaltsrecht. Der ADAC selbst tritt nicht als Partei auf.

Welchen Vorteil habe ich als ADAC-Mitglied gegenüber einem Selbstzahler?

ADAC-Mitglieder erhalten den Service zu vergünstigten Konditionen (höhere Auszahlungsquote im Erfolgsfall) und sehen den ADAC als Empfehlungsgeber, dem sie ohnehin vertrauen. Die rechtliche Bearbeitung ist identisch.

Funktioniert das auch bei Pauschalreisen oder nur bei Einzelflügen?

Die ADAC-Partnerschaft deckt Fluggastrechte nach EU-VO 261/2004 ab, also Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung bei Einzelflügen. Pauschalreise-Ansprüche (Reiserecht §§ 651a ff. BGB) sind ein anderes Themenfeld und werden hier nicht abgedeckt.

Wie viele Fälle wurden im Rahmen der ADAC-Partnerschaft bearbeitet?

Rund 10.000 Fälle aus Deutschland sind über die ADAC-Empfehlung an FairPlane/Skribe gegangen. Daraus wurden €3,5 Mio. für ADAC-Mitglieder durchgesetzt, von Verspätungs-Entschädigungen bis Annullierungs-Kompensationen.

Stand: Juni 2026 Verfasst von Skribe Rechtsanwälte GmbH