Teil von ERLEDIGT. · Recht by Skribe Claims by FairPlane Arbeit by UNOY
Skribe Flight 360 · Online über FairPlane

Flugproblem rein.
Entschädigung raus.

Bis zu 600 € Entschädigung nach EU-VO 261/2004 plus Hotel-, Verpflegungs- und Gepäckkosten. Online über FairPlane (500.000+ Fälle, ADAC-Partner). Eskaliert ein Fall, übernimmt Skribe direkt.

Sie werden zum FairPlane-Formular weitergeleitet. 90 Sekunden, ohne Login. Bei Komplexität übernimmt Skribe.

  • Kostengarantie
  • 0 € vorab
  • Festpreis ab 120 €
  • Keine versteckten Kosten
  • Alle Wege →
500.000+ Flugfälle bearbeitetim FairPlane-System
98,5 % Erfolgsquote seit 2010
€52 Mio. für Fluggäste durchgesetzt
Sieben Fluggast-Probleme

Was Flight 360 für Sie löst.

Sieben Arten, wie eine Reise schiefgeht. Wir behandeln sie nicht als getrennte Produkte, sondern aus einer Logik. Buchung rein, Entschädigung raus.

01 · Verspätung

Drei Stunden zu spät am Ziel.

EU-VO 261/2004

Ab 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen stehen Ihnen 250 € bis 600 € zu, gestaffelt nach Distanz. Sie übergeben Buchungsbestätigung und tatsächliche Ankunftszeit, Flight 360 setzt die Forderung gegen die Airline durch.

02 · Annullierung

Flug gestrichen.

EU-VO 261/2004

Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, gelten dieselben 250–600 €. Dazu kommt die Erstattung des Ticketpreises oder eine kostenfreie Umbuchung. Plus Hotel und Verpflegung, wenn die Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag geht. Diese Hebel laufen parallel.

03 · Überbuchung

Am Gate abgewiesen.

EU-VO 261/2004

Werden Sie wegen Überbuchung nicht mitgenommen, gelten ebenfalls die 250–600 €. Auch wenn die Airline am Gate „freiwillige Verzichtende" gesucht hat. Boarding-Pass-Foto und Ablehnung am Gate genügen, der Rest ist unsere Sache.

04 · Gepäck

Koffer weg, beschädigt oder verspätet.

Montrealer Übereinkommen, Art. 17

Bis zu 1.288 Sonderziehungsrechte (rund 1.600 €) Schadenersatz pro Passagier. Bei verspätetem Gepäck können Sie Ersatzkäufe in Ihrer Reisedestination geltend machen. PIR-Bericht (Property Irregularity Report) und Quittungen reichen. Die Einreichung läuft über das FairPlane-Formular.

05 · Anschluss verpasst

Connecting Flight weg.

EU-VO 261/2004 + Vertragsrecht

Ist der Anschlussflug Teil derselben Buchung, haftet die Airline für die Gesamtreise, auch wenn der erste Flieger einer Codeshare-Partnerin gehört. Bei Folgeschäden (verpasste Hochzeit, verpasstes Meeting) prüfen wir zusätzlich deliktische Haftung.

06 · Airline insolvent

Airline pleite.

Reisesicherungsfondsgesetz / Chargeback

Ist die Airline insolvent, hilft die EU-VO 261/2004 nicht weiter. Aber Pauschalreisende sind über das Reisesicherungsfondsgesetz geschützt. Einzelreisende mit Kreditkartenzahlung haben Chargeback-Ansprüche. Wir kennen den Pfad pro Fall, auch über Insolvenzanmeldungen hinweg.

07 · Pauschalreise

Reise mangelhaft.

Pauschalreiserichtlinie

Mängel an der Pauschalreise, vorzeitiger Abbruch, Reiseveranstalter-Insolvenz: Hier zählt jede Stunde. Die Mängelanzeige muss vor Ort und in der Frist erfolgen. Übergeben Sie früh, dann bauen wir den Anspruch sauber auf.

Drei Schritte · Asynchron

Übergeben. Wir übernehmen. Ergebnis.

01 · Fall übergeben

90 Sekunden online.

Flugdaten, Buchungsnummer, Foto vom Boarding-Pass. Bei Gepäck zusätzlich PIR-Bericht. Ohne Mandatsvertrag, ohne PDF zum Unterschreiben.

02 · Skribe übernimmt

KI prüft, Anwalt zeichnet.

Wir prüfen Anspruch, Frist und Höhe. Die Aufbereitung läuft KI-gestützt, der Anwalt zeichnet. Dann setzen wir gegen die Airline durch: vorgerichtlich, gerichtlich oder im Zweifel bis zum EuGH.

03 · Sie bekommen Ihr Geld

Auszahlung aufs Konto.

In der Regel 4–8 Wochen bei Verspätung und Annullierung. 8–14 Wochen bei Gepäck. Bei Klage länger. Den Stand sehen Sie jederzeit im Online-Status.

Unsere Zusagen

Worauf Sie sich verlassen können.

Online über FairPlane eingereicht, anwaltlich verantwortet von Skribe. Drei Dinge sagen wir Ihnen verbindlich zu.

Antwort am Werktag

Sie reichen online ein, bekommen sofort eine Bestätigung und hören am nächsten Werktag von uns. Keine Hotline-Schleife.

Live-Status Ihrer Akte

Sie sehen jederzeit online, wo Ihr Fall steht und ob wir etwas von Ihnen brauchen. Kein Nachfragen nötig.

Ein fester Ansprechpartner

Ihr Fall wird von einem festen Team geführt. Kein Weiterreichen, kein anonymer Schalter.

Kosten & Finanzierung

Erst prüfen. Dann entscheiden. Ohne Kostenrisiko.

Bevor Sie etwas zahlen, schätzen wir Ihre Erfolgschancen ein und schlagen Ihnen die passende Finanzierung vor. Beides kostenlos. Den meisten Wegen liegt zugrunde: Sie tragen kein Kostenrisiko. Wo Sie eines tragen, sagen wir es Ihnen vorher.

01

Erst prüfen, was drin ist.

Der erste Schritt kostet Sie nichts. So wissen Sie vor jeder Entscheidung, woran Sie sind.

Erfolgsabschätzung & Finanzierungsvorschlag

Sie schildern uns Ihren Fall. Wir prüfen Anspruch, Frist und Höhe, schätzen Ihre Erfolgschancen ein und schlagen Ihnen die passende Finanzierung vor. Kostenlos und unverbindlich.

0 € Erstprüfung. Unverbindlich.
02

Finanzierung wählen.

Passt der Fall, schlagen wir Ihnen den richtigen Weg vor. Fünf Varianten, in drei davon zahlen Sie 0 € vorab und tragen kein Kostenrisiko.

Ohne Kostenrisiko

Rechtsschutz­versicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Wir rechnen direkt mit ihr ab.

Versicherung trägt das Kostenrisiko. Kein Selbstbehalt für Sie.

0 €Ihre Versicherung übernimmt.

Prozesskosten­finanzierung

FairPlane finanziert das Verfahren vor. Im Erfolgsfall fällt eine pauschale Erfolgsprovision an: ein Fixbetrag, höchstens 30 % der Entschädigung. Die Zinsen bleiben bei Ihnen. Verlieren wir, zahlen Sie nichts.

Sie haben kein Kostenrisiko.

max 30 %Fixbetrag, nur im Erfolgsfall.

Anspruchsankauf

Sie treten Ihren Anspruch ab und bekommen sofort einen festen Betrag ausgezahlt, ohne auf den Verfahrensausgang zu warten. Das Risiko liegt danach bei uns.

Sie haben kein Kostenrisiko.

sofortFester Betrag, sofort ausgezahlt.
Nach Tarif

Außergerichtlich

Für die außergerichtliche Durchsetzung zahlen Sie einen Festpreis pro Haushalt, bemessen nach einem Tarif für außergerichtliche Vertretung. Sie behalten die volle Entschädigung.

Fixer Preis, kein Stundenrisiko.

ab 120 €Pauschal. Mehr wird es nicht.

Gerichtlich

Wird eine Klage nötig, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ab. Im Obsiegensfall trägt der Gegner die Kosten (§§ 41 ff. ZPO), Sie behalten die volle Entschädigung. Wollen Sie das Risiko nicht selbst tragen, finanziert FairPlane zu einer vergünstigten Pauschale vor.

Im Verlustfall tragen Sie das Kostenrisiko. Im Obsiegensfall trägt der Gegner die Kosten.

nach RATGGesetzlicher Tarif, transparent.
03

Vergleichen Sie die Varianten.

Geben Sie Ihren Entschädigungsanspruch ein. Der Rechner zeigt, was bei jeder Variante netto auf Ihrem Konto landet, außergerichtlich und gerichtlich. So sehen Sie schwarz auf weiß, welcher Weg sich für Ihren Fall rechnet.

Alle Preismodelle ansehen →
Bewertungen

Tausende Fluggäste, eine Erfahrung.

Die Einreichung läuft über FairPlane, Österreichs führende Fluggastrechte-Plattform. Die anwaltliche Durchsetzung verantwortet Skribe. Beide bewertet, beide transparent.

Verspätung, Lufthansa · vor Gericht durchgesetzt
„Skribe hat mir geholfen, von Lufthansa die Entschädigung für die Flugverspätung zu bekommen, nachdem die Airline vorher abgelehnt hatte. Das ging vor Gericht. Der ganze Prozess war transparent, man bekam regelmäßig eine Info."
Christopher N. · Google-Rezension
Spesen und Entschädigung · Großteil durchgesetzt
„Klare Empfehlung. Nach über 1,5 Jahren ist der Großteil meiner Forderung gegen die Airline auf meinem Konto. An der Restforderung bleibt die Kanzlei dran. Lasst die Profis ran, es lohnt sich."
Nina M. · Google-Rezension
Flugstornierung · in einer Woche erledigt
„Über FairPlane und ADAC zur Kanzlei gekommen. Innerhalb einer Woche war alles erledigt, das Geld ist auf meinem Konto. Sehr professionell und viel besser, als ich dachte."
Alex · Google-Rezension

Echte Google-Rezensionen, Nachname gekürzt. Stand Juni 2026. Bewertungen der Fluggastrechte-Plattform FairPlane (Trustpilot) und der Kanzlei Skribe Rechtsanwälte (Google).

Höchstgerichtlich · Sechs Entscheidungen

Wir tragen Flugfälle bis zur letzten Instanz.

Sechs Verfahren, die zeigen, was Flight 360 kann. Fälle, die Skribe als Kanzlei direkt geführt hat. Nicht über das FairPlane-Volumensystem, sondern anwaltlich auf Höchstgerichtsebene. Themen: EuGH-Leiturteil zur Ankunftszeit, Streik-Frage, Gepäck-Gerichtsstand. Alle 100 Höchstgerichts-Verfahren mit Aktenzeichen sind unter Dr. Alexander Skribe einzeln verlinkt.

EuGH · Luxemburg Leiturteil
Urteil 04.09.2014 C-452/13

Germanwings · Ankunftszeit definiert.

Wann ist ein Flugzeug „angekommen"? Erst wenn die Türen geöffnet sind und Passagiere aussteigen können, nicht schon beim Aufsetzen der Räder. Die Leitentscheidung zur EU-VO 261/2004, bis heute meistzitiert. Wer 3 Stunden Verspätung an der Tür hat, hat Anspruch. Auch wenn der Flieger schon eine halbe Stunde vorher gelandet ist.

EuGH · Luxemburg
Urteil 2019 C-654/19

Türöffnung bei Ankunft bemessen.

Folgeentscheidung zu Germanwings: Die Verspätung wird am Zeitpunkt gemessen, zu dem die Türen tatsächlich geöffnet werden. Der offizielle „Ankunftszeitpunkt" der Airline gilt nicht. Wer 2:55 h auf dem Pad steht und erst dann aussteigen darf, hat keine 2:55 h, sondern die echten 3+ h Verspätung. Bringt 600 € statt 0 €.

EuGH · Luxemburg
Urteil 2020 C-613/20

Streik der Tochter-Crew · positiv.

Streiken Mitarbeiter eines Tochterunternehmens, kann sich die Mutter-Airline nicht hinter „außergewöhnlichem Umstand" verstecken. Heißt konkret: Bei Lufthansa-Streiks von Eurowings- oder Brussels-Crew haftet die Konzernmutter, Entschädigung ist fällig. Direkt relevant für die Streikwellen 2024/2025.

EuGH · Luxemburg
Urteil 2017 C-711/17

Nichtbeförderung des Fluggastes · anerkannt.

Klargestellt: Wer wegen Überbuchung am Gate nicht mitgenommen wird, hat denselben Anspruch wie bei Annullierung. 250 € bis 600 €, gestaffelt nach Distanz. Die Airline darf das nicht durch „freiwilligen Verzicht"-Aufrufe verwässern.

EuGH · Luxemburg
Urteil 08.06.2023 C-49/22

Austrian Airlines · Rückholflug.

COVID-Rückholflüge der Bundesregierung sind keine regulären Beförderungen. Die Airline schuldet trotzdem die Rückerstattung des ursprünglich gebuchten Tickets. Wer einen Rückhol-Charter in Anspruch genommen hat, kann den ursprünglichen Flugpreis zusätzlich beim Veranstalter zurückfordern.

BGH · Karlsruhe Leiturteil
Leitentscheidung X ZR 85/20

Gepäckschäden · Gerichtsstand am Bestimmungsort.

Bei Gepäckschäden auf internationalen Flügen gilt Artikel 33 des Montrealer Übereinkommens: Sie können die Airline auch am Bestimmungsflughafen verklagen, also in Wien, München oder Berlin, nicht nur am Sitz der Airline in Dubai oder Doha. Bringt das Verfahren in heimische Gerichte, mit deutscher Sprache und vertrauten Fristen.

FAQ

Häufige Fragen.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen, bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Voraussetzung: Abflug aus der EU oder Ankunft in der EU mit EU-Airline. Drittstaaten-Flüge mit Drittstaaten-Airlines fallen in der Regel nicht unter EU-VO 261/2004.

Wie hoch ist die Entschädigung?

250 € bei Distanzen bis 1.500 km. 400 € innereuropäisch über 1.500 km oder außerhalb EU bis 3.500 km. 600 € über 3.500 km. Bei Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden auf langen Strecken halbiert sich der Betrag auf 300 €.

Welche Frist gilt?

In Österreich drei Jahre ab Flugdatum. In Deutschland ebenfalls drei Jahre. In anderen EU-Staaten variiert die Frist zwischen einem und zehn Jahren. Frühzeitig übergeben lohnt sich.

Was kostet es mich, wenn der Fall scheitert?

Nichts. Bei Finanzierung über FairPlane oder Ihre Rechtsschutzversicherung trägt das Prozessrisiko der Finanzierer oder die Versicherung, nicht Sie. Verlieren wir, tragen Sie keine Kosten.

Wer macht die Arbeit, Anwalt oder Bot?

Beides. Die KI-gestützte Aufbereitung beschleunigt den Prozess. Jeden Output prüft und zeichnet ein zugelassener Rechtsanwalt. Skribe verantwortet jeden Fall.

Kann ich auch Hotel, Taxi und Konzertticket einklagen?

Hotel und Verpflegung bei Annullierung: ja, Standard nach EU-VO 261/2004. Folgekosten wie verpasstes Konzert, verlorenes Geschäft, verpasste Hochzeit: nur als Schadenersatz nach allgemeinem Vertragsrecht, nicht nach EU-VO. Wir prüfen, ob die Schwelle erreicht ist.

Was passiert, wenn die Airline insolvent ist?

Hängt davon ab, ob Sie Pauschalreisender oder Einzelreisender sind und wie Sie bezahlt haben. Pauschalreisende sind über das Reisesicherungsfondsgesetz geschützt. Einzelreisende mit Kreditkartenzahlung haben Chargeback-Ansprüche. Wir kennen den Pfad pro Fall, auch über Insolvenzanmeldungen hinweg.

Wie hängen Skribe und FairPlane zusammen?

FairPlane und Skribe sind Kooperationspartner: dieselbe anwaltliche Verantwortung steht hinter jedem Fall. FairPlane ist die Volumen-Plattform für Standardfälle (90-Sekunden-Online-Formular, 500.000+ bearbeitete Fälle, ADAC-Partner). Skribe ist die Anwaltsschiene für komplexe Fälle, Eskalation und Höchstgerichts-Verfahren. Sie übergeben einmal. Wir entscheiden, welcher Weg für Ihren Fall der richtige ist. Blockt die Airline bei einem FairPlane-Fall, läuft die Anwaltsschiene direkt weiter zu Skribe, ohne weitere Übergabe Ihrerseits.

Bin ich bei FairPlane eingegeben automatisch auch bei Skribe?

Ja. Skribe steht im Hintergrund jedes FairPlane-Falls. Die anwaltliche Verantwortung trägt von Anfang an die Skribe Rechtsanwälte GmbH. Eskaliert ein Fall (weil die Airline blockt oder eine gerichtliche Klage notwendig wird), übernimmt das Skribe-Team direkt. Sie müssen nichts unterschreiben und nichts neu einreichen.

Kann ich für meine Familie gemeinsam einreichen?

Ja. Eine Übergabe, alle Ansprüche. Sie können für sich, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder gemeinsam einreichen. Bei Verspätung gilt der Anspruch pro Person. Bei vier Personen also vierfache Entschädigung. Im FairPlane-Formular geben Sie alle Reisenden in einem Vorgang ein.

Bereit zur Übergabe?

Geben Sie uns Ihren Fall.

90 Sekunden. Flugdaten und Boarding-Pass-Foto. Sie geben den Fall direkt ein, ohne Mandatsvertrag und ohne Anwaltsformular. Den Stand sehen Sie jederzeit online.

Sie werden zum FairPlane-Formular weitergeleitet. 90 Sekunden, ohne Login, mit sofortiger Bestätigung. Bei Komplexität übernimmt Skribe.

Alle Preise inkl. 20 % österreichischer USt. Vorsteuerabzugsfähig für Unternehmen. Bei gerichtlicher Vertretung gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).