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Was tun bei Flugverspätung?

Bei mindestens 3 Stunden Verspätung stehen Ihnen bis zu €600 Entschädigung zu. Skribe hat €52 Mio. durchgesetzt.

Flugverspätung — Fluggastrechte und Entschädigung. Flughafen-Illustration.
Kurzantwort

Bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: €250 (Kurzstrecke), €400 (Mittelstrecke) oder €600 (Langstrecke). Skribe setzt diese Ansprüche durch, ohne Kostenrisiko für Sie.

Wann habe ich Anspruch?

Der Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort angekommen ist. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder mit einer EU-Airline durchgeführt werden. Ein Flug von Wien nach Berlin ist somit genauso versichert wie ein Flug von Wien nach New York mit einer europäischen Airline.

Wichtig: Der Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft zählt, nicht der geplante Start. Wenn Sie um 10:00 Uhr starten sollten, aber erst um 14:00 Uhr ankommen, haben Sie Anspruch, auch wenn die Verspätung erst nach dem Start entstand.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Entschädigungssumme hängt von der Flugstrecke ab:

Entschädigungsstaffeln nach Flugstrecke

Kurzstrecke (bis 1.500 km): €250
Mittelstrecke (1.500–3.500 km): €400
Langstrecke (über 3.500 km): €600

Diese Beträge gelten unabhängig von Ihrem Ticketpreis. Ob Sie eine Economy-Karte für €50 oder eine Business-Klasse für €2.000 gekauft haben, die Entschädigung ist dieselbe. Sie erhalten zusätzlich Ihre Ticketerstattung oder den Ersatzflug.

Und der Folgeschaden?

Die EU-Pauschale von 250, 400 oder 600 € deckt die Verspätung als solche. Was Sie zusätzlich verloren haben, weil der Flug nicht pünktlich war, läuft als Schadenersatz und muss separat durchgesetzt werden. Typisch: Konzertticket, Hotelbuchung, Mietwagen, Taxi zum Ersatzhotel.

Der Unterschied in einem Satz: Die EU-Pauschale bekommen Sie pauschal, den Folgeschaden nach Nachweis. Beide Wege lassen sich parallel führen. Sie reichen beide Belege ein, wir prüfen beides zugleich.

Typische Folgeschäden

Konzert oder Event verpasst: Ticketpreis erstattungsfähig, wenn die Airline schuldhaft gehandelt hat.
Hotel oder Mietwagen verfallen: Stornokosten, verlorene Buchungen, Ersatzhotel.
Anschlusskosten: Taxi, Verpflegung, neue Verbindung zum Zielort.

Wichtig: Der Folgeschaden setzt ein Verschulden der Airline voraus. Reine „außergewöhnliche Umstände" schließen ihn aus. Ob Ihr Fall trägt, klären wir bei der Fallprüfung.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Airlines versuchen häufig, sich ihrer Verpflichtung durch sogenannte "außergewöhnliche Umstände" zu entziehen. Darunter verstehen sie Ereignisse, die nicht in ihrer Kontrolle liegen, etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Vogelschlag.

Allerdings: Schlechtes Wetter allein reicht nicht. Technische Mängel am Flugzeug schließen den Anspruch nicht aus. Auch Personalausfälle oder Platzmangel sind keine außergewöhnlichen Umstände. Die Airline muss konkret nachweisen, dass ein unvorhersehbares Ereignis zur Verspätung führte. Das ist oft schwierig.

Welche Fristen gelten?

In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für Fluggastrechtsansprüche 3 Jahre. Das bedeutet: Sie können die Forderung bis 3 Jahre später geltend machen. Die Frist beginnt am Tag der geplanten Ankunft.

Das ist ein großer Vorteil: Sie können Flüge von Mitte 2023 bis Ende 2026 noch einfordern. Viele Menschen, die jahrelang dachten, ihre Ansprüche seien verjährt, können oft noch Entschädigung erhalten.

Was kostet die Durchsetzung?

Für Sie ohne Kostenrisiko: Die Durchsetzung läuft drittfinanziert, über einen Prozessfinanzierer oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Prozessfinanzierer trägt das volle finanzielle Risiko und behält im Erfolgsfall einen Anteil aus dem Erstrittenen, der Rest geht an Sie. Scheitert die Durchsetzung, zahlen Sie nichts.

Dies ist fairer als traditionelles Stundenhonor, wo Anwälte bezahlt werden, unabhängig vom Ergebnis.

94% aller berechtigten Fluggastrechte werden bei Gerichtsverfahren durchgesetzt. Airlines zahlen selten freiwillig. Skribe ändert das.

Ihre nächsten Schritte.

Sammeln Sie alle Unterlagen: Boardingpass, Ticketbestätigung, Ankunftszeit. Dazu jeden Beleg für Folgeschäden, Konzertticket, Hotelrechnung, Taxi-Quittung. Dann übergeben Sie den Fall.

Die Korrespondenz mit der Airline übernehmen wir ab dem ersten Brief. Bei Ablehnung setzen wir die Entschädigung gerichtlich durch. Sie zahlen nichts vorab, nichts bei Misserfolg.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet angekommen ist. Der Flug muss von einem EU-Flughafen gestartet sein oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Ausnahme: bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?

Die Entschädigung beträgt €250 bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km), €400 bei Mittelstreckenflügen (1.500–3.500 km) und €600 bei Langstreckenflügen (über 3.500 km). Diese Beträge sind unabhängig vom Ticketpreis.

Bekomme ich auch Konzertticket, Hotel oder Taxi ersetzt?

Ja, aber nicht über die EU-Pauschale. Das ist Folgeschaden und läuft als eigener Anspruch auf Schadenersatz. Voraussetzung: Die Airline hat schuldhaft gehandelt. Skribe prüft beide Ansprüche parallel, die EU-Pauschale und den Folgeschaden. Sie reichen die Belege ein, wir fordern zugleich.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung?

In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für Fluggastrechtsansprüche 3 Jahre. Sie können also bis 3 Jahre nach dem verspäteten Flug Anspruch geltend machen. Die Frist beginnt am Tag der geplanten Ankunft.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind unvorhergesehene Ereignisse wie Unwetter, Vulkanausbruch oder Sicherheitsbedrohung. Airlines müssen nachweisen, dass dies zur Verspätung führte. Schlechtes Wetter oder technische Mängel schließen den Anspruch nicht aus.

Muss ich die Airline verklagen oder gibt es andere Optionen?

Sie können zunächst die Airline direkt kontaktieren und die Entschädigung fordern. Viele Airlines zahlen freiwillig. Falls nicht, können Sie eine Beschwerde bei der Austro Control einreichen oder Skribe mit der Durchsetzung beauftragen. Skribe übernimmt ohne Kostenrisiko, drittfinanziert über Prozessfinanzierer oder Rechtsschutz.

Sie haben den Fall.
Wir haben das System.

Flugverspätung? Skribe übernimmt. Ohne Kostenrisiko, mit klarer Strategie, mit Ergebnis am Ende.

Skribe + FairPlane · Kooperationspartner

Skribe ist die Kanzlei, FairPlane die Fluggastrechte-Plattform, Skribe ist ihr anwaltlicher Kooperationspartner. Standardfall? Sie reichen über das FairPlane-Online-Formular ein (90 Sekunden, kein Login). Eskaliert die Airline, übernimmt Skribe direkt, ohne weitere Übergabe Ihrerseits.