Airline insolvent, bekomme ich mein Geld zurück?

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Fall übergeben. Wird erledigt.
Kurze Antwort

Ja, Ihre Passagierrechte bestehen auch bei Airline-Insolvenz. Sie können eine Insolvenzforderung anmelden, eine Chargeback-Rückbuchung durchsetzen, oder den Reiseveranstalter haftbar machen. Skribe hat 1.200+ Fälle bei Airline-Konkursen mit 87% Erfolgsquote durchgesetzt.

Das Wichtigste zuerst

Ihre Passagierrechte erlischt nicht, wenn eine Airline Konkurs anmeldet. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Es ist komplizierter, das Geld zurückzubekommen. Die Airline ist bankrott, und Sie müssen wissen, wo und wie Sie Ihre Forderung geltend machen. Es gibt drei Wege: Insolvenzforderung, Chargeback (Kreditkarten-Rückbuchung), oder Reiseveranstalter-Haftung. Skribe hat über 1.200 Fälle bei Airline-Konkursen mit einer 87-prozentigen Erfolgsquote durchgesetzt.

Passagierrechte bei Airline-Insolvenz, was ändert sich?

Ihre Rechte entstehen aus EU-Verordnung 261/2004 und dem österreichischen Luftfahrtgesetz. Diese Rechte werden durch Insolvenz nicht berührt. Sie haben weiterhin Anspruch auf:

Das Problem: Die Airline selbst hat kein Geld. Deswegen brauchen Sie eine Strategie. Das ist, wo Skribe hilft.

Drei Wege, Ihre Forderung durchzusetzen

Bei Airline-Insolvenz haben Sie drei Optionen:

Option 1: Insolvenzforderung anmelden

Ein Insolvenzverfahren läuft nach festen Regeln. Ein Insolvenzgericht bestellt einen Konkursverwalter, der alle Gläubigerforderungen sammelt. Ihre Forderung wird registriert, und Sie erhalten Ihre anteilige Quote aus den Vermögenswerten der Airline.

Die Schritte:

Vorteil: Rechtlich saubere Lösung. Nachteil: Lange Wartezeit, niedrige Quote.

Option 2: Chargeback, die schnelle Lösung

Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Bank einen Chargeback beantragen. Ihre Bank versucht, den Ticketpreis zurückzubuchen. Das funktioniert oft schneller als ein Insolvenzverfahren.

Warum funktioniert das? Weil der Kreditkartengeber zwischen Ihnen und der Airline steht. Die Bank garantiert Ihnen, dass die Dienstleistung erbracht wird. Bei Flugannullierung oder Nichterfüllung kann die Bank den Betrag zurückbuchen.

Vorteil: Schnell (typisch 2–6 Wochen). Nachteil: Nicht alle Banken akzeptieren alle Chargeback-Forderungen.

Option 3: Reiseveranstalter haftbar machen

Wenn Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben (nicht direkt bei der Airline), kann der Reiseveranstalter haftbar sein. Der Reiseveranstalter haftet für die Beförderung, unabhängig von der Insolvenz der Airline.

Das ist oft die beste Lösung, weil der Reiseveranstalter typisch eine Insolvenzversicherung hat. Ihr Anspruch wird direkt vom Reiseveranstalter oder der Versicherung beglichen.

Airline-Insolvenz ist häufig, aber Ihre Rechte sind stärker, als Sie denken. Drei Wege, eine Quote zu bekommen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für jeden Weg brauchen Sie:

Fiktive Beispiele

Szenario 1, Insolvenzforderung: Sie buchen einen Flug bei TUI-Airlines für 400 Euro. Der Flug wird gestrichen. Die Airline meldet Konkurs an. Sie melden Ihre Forderung von 400 Euro + 600 Euro Entschädigung = 1.000 Euro beim Konkursverwalter an. Nach 4 Jahren erhalten Sie eine Quote von 10%, also 100 Euro.

Szenario 2, Chargeback: Sie buchen mit Kreditkarte, zahlen 400 Euro. Nach Streichung beantragen Sie Chargeback bei Ihrer Bank. Die Bank bucht 400 Euro zurück. Nach 6 Wochen haben Sie Ihr Geld. (Entschädigung nach EU-VO müsste zusätzlich durchgesetzt werden.)

Szenario 3, Reiseveranstalter: Sie buchen über einen Pauschalreise-Veranstalter für 1.200 Euro. Die Airline fällt aus. Der Veranstalter hat eine Insolvenzversicherung. Sie erhalten 1.200 Euro innerhalb von 3 Wochen.

Häufig gefragt

Erlischt mein Anspruch wirklich nicht? Nein. Ihre Rechte entstehen aus europäisches und österreichischem Recht, nicht aus einem Vertrag mit der Airline. Sie können geltend gemacht werden.

Kann ich einen höheren Anspruch geltend machen? Ja. Wenn Sie wegen des Flugausfalls eine Geschäftsreise stornieren mussten, können Sie Schadensersatz geltend machen (darüber hinaus der Entschädigung nach EU-VO).

Was tun bei Airline-Insolvenz? Drei Schritte:

01, Unterlagen sammeln. Bordkarte, Buchung, Kosten-Quittungen, Zahlungsbeleg. Je mehr, desto besser.

02, Weg entscheiden. Insolvenzforderung (lange), Chargeback (schnell), oder Reiseveranstalter (schnell + Versicherung).

03, Forderung durchsetzen. Skribe macht alle administrativen Schritte und den Papierkram für Sie.

Nächster Schritt

Fall übergeben. Wir kümmern uns um den Rest. Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, welche Airline, Flugdatum, Ticketnummer, wie viel Sie gezahlt haben. Wir prüfen den schnellsten Weg (Insolvenzforderung, Chargeback, oder Reiseveranstalter), bereiten alles vor, und setzen Ihre Forderung durch. Ohne Kostenrisiko: drittfinanziert über Prozessfinanzierer oder Rechtsschutzversicherung, Sie zahlen 0 € vorab.

Häufig gefragt

Erlischt mein Anspruch, wenn die Airline Konkurs anmeldet?

Nein. Ihre Rechte als Fluggast werden durch Insolvenz nicht berührt. Sie haben Anspruch auf Entschädigung nach EU-VO 261/2004, unabhängig von der finanziellen Lage der Airline. Das Problem ist nur, das Geld durchzusetzen.

Wie melde ich eine Insolvenzforderung an?

Sie melden Ihre Forderung beim Konkursverwalter an, der von dem Insolvenzgericht bestellt wird. Sie benötigen Bordkarte, Buchungsbestätigung und Nachweis des Schadens. Frist: typisch 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens.

Was ist eine Chargeback-Rückbuchung?

Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Bank einen Chargeback beantragen. Die Bank versucht, den Ticketpreis zurückzubuchen. Das funktioniert oft schneller als ein Insolvenzverfahren.

Haftet der Reiseveranstalter auch bei Airline-Insolvenz?

Ja, oft. Wenn Sie über einen Reiseveranstalter gebucht haben, kann dieser haftbar sein. Der Reiseveranstalter haftet für die Beförderung, unabhängig von der Insolvenz der Airline. Das ist meist die schnellere Lösung.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Insolvenzverfahren dauern 3–5 Jahre. Sie zahlen Ihre Forderung schrittweise aus den Vermögenswerten der Airline. Quote typisch 5–20%. Chargeback und Reiseveranstalter-Haftung sind oft schneller.

Verwandte Probleme

Fall übergeben. Wird erledigt.

Sie haben einen Fall bei Airline-Insolvenz? Wir kümmern uns um Insolvenzforderung, Chargeback, oder Reiseveranstalter-Haftung.

Skribe + FairPlane · Bei Insolvenz oft Skribe direkt

Skribe ist die Kanzlei, FairPlane die Fluggastrechte-Plattform, Skribe ist ihr anwaltlicher Kooperationspartner. Bei Airline-Insolvenz greift häufig direkt die Anwaltsschiene: Insolvenzforderung anmelden, Chargeback erwirken, Reisesicherungsfondsgesetz prüfen, das macht Skribe als Kanzlei. Sie reichen über das FairPlane-Formular ein, wir routen intern auf den richtigen Weg.

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