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Wie viel Entschädigung bei Flugannullierung?

Bei Flugannullierung haben Sie immer Anspruch: auf Erstattung oder Ersatzflug. Plus bis zu €600 Entschädigung, wenn weniger als 14 Tage Vorwarnung.

Flugannullierung — Entschädigung und Rechte bei Flugausfall.
Kurzantwort

Eine Flugannullierung zieht zwei Ansprüche nach sich: Sie erhalten immer Erstattung oder einen Ersatzflug. Zusätzlich bekommen Sie €250–€600 Entschädigung, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vorher benachrichtigt hat. Skribe setzt diese Ansprüche durch, ohne Kostenrisiko.

Was steht mir bei Flugannullierung zu?

Eine Flugannullierung ist das Worst-Case-Szenario: Sie erhalten die Benachrichtigung, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Das ist frustrierend und kann teuer werden. Die gute Nachricht: Sie haben klare Rechte.

Zunächst haben Sie immer Anspruch auf eines: Entweder eine Rückerstattung des Ticketpreises oder die Beförderung auf einem anderen Flug zu einem vergleichbaren Zielflughafen. Zusätzlich können Sie unter bestimmten Bedingungen Entschädigung fordern, auch unabhängig vom Ticketpreis.

Die 14-Tage-Regel: Das Schlüsselkonzept

Die EU-Verordnung 261/2004 sieht vor: Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Flugantritt über die Annullierung informiert, sind Sie automatisch berechtigt, Entschädigung zu fordern, zusätzlich zu Erstattung oder Ersatzflug.

Die Entschädigung beträgt €250 (Kurzstrecke), €400 (Mittelstrecke) oder €600 (Langstrecke). Diese Regel ist besonders wichtig: Selbst wenn die Airline Ihnen großzügig eine Umbuchung anbietet, erhalten Sie die Entschädigung trotzdem, wenn die Benachrichtigung zu kurzfristig erfolgte.

Erstattung vs. Entschädigung

Viele Passagiere verwechseln diese Begriffe. Sie sind fundamental verschieden:

Erstattung: Das ist Ihr Geld zurück. Wenn die Airline annulliert und Sie nicht fliegen, können Sie die gezahlten Kosten zurückfordern.

Entschädigung: Das ist zusätzlicher Schadensersatz, den die Airline zahlt, weil sie nicht rechtzeitig informiert hat. Sie erhalten diesen Betrag zusätzlich zur Erstattung oder zum kostenlosen Ersatzflug.

Zusammengefasst: Sie erhalten IMMER Erstattung oder Ersatzflug. Sie erhalten ZUSÄTZLICH Entschädigung, wenn die 14-Tage-Regel greift.

Airline verweigert Zahlung, was tun?

Die Realität: 40% aller berechtigten Ansprüche werden von Airlines initial abgelehnt. Sie erhalten dann Gründe wie "außergewöhnliche Umstände" oder "Sicherheitsrisiko". Oft sind diese Gründe vorgeschoben.

Ihre Optionen: Fordern Sie die Entschädigung erneut schriftlich an, per Einschreiben mit allen Unterlagen. Viele Airlines zahlen bei dieser Eskalation doch noch. Falls nicht, können Sie eine Beschwerde bei der Austro Control einreichen oder Skribe mit der Durchsetzung beauftragen. Bei Gerichtsverfahren werden über 90% aller berechtigten Ansprüche durchgesetzt.

Die 14-Tage-Frist ist der Schlüssel. Wenn weniger Zeit verstreicht, zahlt die Airline fast immer.

Ihre nächsten Schritte.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, handeln Sie schnell. Sammeln Sie alle Unterlagen: Ticketbestätigung, Benachrichtigung von der Airline und Ankunftsinformationen. Kontaktieren Sie die Airline schriftlich und fordern Sie Erstattung oder Ersatzflug sowie Entschädigung. Mit Skribe werden wir diese Ansprüche durchsetzen, kostenlos, falls wir scheitern.

Häufige Fragen

Welche Ansprüche habe ich bei einer Flugannullierung?

Bei Flugannullierung haben Sie immer einen Anspruch: auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf Ersatzbeförderung. Zusätzlich können Sie Entschädigung fordern, wenn die Airline weniger als 14 Tage vorher über die Annullierung informiert hat.

Was ist die 14-Tage-Regel?

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Flugantritt von der Annullierung erfahren, haben Sie Recht auf Entschädigung (€250–€600). Wird die Annullierung 14 oder mehr Tage vorher mitgeteilt, erhalten Sie zwar Erstattung oder Ersatzflug, aber keine Entschädigung.

Darf die Airline mir einfach einen anderen Flug anbieten?

Ja, die Airline kann einen Ersatzflug anbieten. Sie haben aber das Recht zu wählen zwischen: Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung. Wenn die Airline einen Ersatzflug mit erheblicher Verspätung anbietet, können Sie Entschädigung fordern.

Was tun wenn die Airline die Entschädigung verweigert?

Fordern Sie die Entschädigung schriftlich an, mit Ticketnummer und Begründung. Wenn die Airline ablehnt, können Sie eine Beschwerde bei der Austro Control einreichen oder einen Rechtsanwalt einschalten. Skribe übernimmt ohne Kostenrisiko, drittfinanziert über Prozessfinanzierer oder Rechtsschutz.

Sie haben den Fall.
Wir haben das System.

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Skribe + FairPlane · Kooperationspartner

Skribe ist die Kanzlei, FairPlane die Fluggastrechte-Plattform, Skribe ist ihr anwaltlicher Kooperationspartner. Standardfall? Sie reichen über das FairPlane-Online-Formular ein (90 Sekunden, kein Login). Eskaliert die Airline, übernimmt Skribe direkt, ohne weitere Übergabe Ihrerseits.