Wann gibt es Entschädigung bei Flugausfall?
Bei einer Flugannullierung haben Fluggäste nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 € bis 600 € pro Person, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und kein gleichwertiger Ersatzflug innerhalb der Verordnungs-Toleranzen angeboten wird. Außerdem entfällt der Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen.
Zusätzlich zur Ausgleichszahlung haben Fluggäste vier weitere Ansprüche: Ticket-Rückerstattung, Ersatzbeförderung zum Zielort, Betreuungsleistungen am Flughafen (Verpflegung, Übernachtung, Kommunikation) und bei Downgrade 30–75 % Rückerstattung. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Die 14-Tages-Frist.
Anders als bei der Verspätung dreht sich die Anspruchsfrage beim Flugausfall um eine harte zeitliche Grenze: Wann hat die Airline informiert? Drei Stufen aus Art. 5 VO 261/2004:
| Information vor Abflug | Anspruch auf Ausgleichszahlung |
|---|---|
| mehr als 14 Tage | kein Anspruch |
| 7 bis 14 Tage | nur, wenn Ersatzflug mehr als 2 h früher startet oder mehr als 4 h später ankommt |
| weniger als 7 Tage | nur, wenn Ersatzflug mehr als 1 h früher startet oder mehr als 2 h später ankommt |
Innerhalb dieser Toleranzen kann sich die Airline durch das Anbieten eines passenden Ersatzfluges aus der Zahlungspflicht befreien. Liegen die Abweichungen darüber, greift der Anspruch unverändert. Wichtig: Die Beweislast für die rechtzeitige Information liegt bei der Airline, nicht beim Fluggast.
Die Regelungen gelten parallel auch bei Flugzeitänderungen. Wird ein Flug zum Beispiel um vier Stunden vorverlegt, sieht die Rechtsprechung das als Annullierung, der „neue" Flug ist dann der Ersatzflug. Das hat der EuGH 2021 in der Rechtssache C-188/20 (Azurair u.a.) bestätigt.
Die Höhe der Entschädigung.
Die Ausgleichszahlung ist identisch zur Verspätungs-Regelung, drei feste Stufen nach Flugdistanz:
| Flugdistanz | Entschädigung pro Fluggast |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 km bis 3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Die Höhe ist unabhängig vom Ticketpreis und gilt pro Person. Eine vierköpfige Familie auf einer annullierten Mittelstrecke kommt auf 1.600 €. Bei Annullierung eines Langstreckenfluges können vier Reisende 2.400 € geltend machen, zusätzlich zur Rückerstattung des Ticketpreises.
Vier weitere Rechte nach VO 261.
Was viele übersehen: Die Ausgleichszahlung ist nur einer von mehreren Ansprüchen. Bei einer Annullierung greifen vier zusätzliche Rechte parallel.
Rückerstattung des Ticketpreises
Sie können wählen: vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, oder Festhalten an der Reise mit einer Ersatzbeförderung. Die Rückerstattung umfasst auch nicht in Anspruch genommene Teile bei einer mehrteiligen Buchung, wenn der Restflug ohne den ausgefallenen Teil sinnlos wird.
Ersatzbeförderung zum Zielort
Die Airline ist verpflichtet, Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum gebuchten Endziel zu befördern, notfalls mit Bahn, Bus oder einer anderen Airline. Auf Wunsch des Fluggastes alternativ: Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach eigener Wahl, soweit Sitzplätze verfügbar sind.
Betreuungsleistungen am Flughafen
Während der Wartezeit muss die Airline kostenlos versorgen: Mahlzeiten und Getränke angemessen zur Wartezeit, zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder Mails, bei Übernachtung notwendig Hotelunterbringung plus Transport zwischen Hotel und Flughafen. Diese Leistungen werden auch geschuldet, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der Anspruch auf Betreuung ist nicht von der Ausgleichszahlung abhängig.
Upgrade ohne Aufpreis · Downgrade mit Rückerstattung
Wird Ihnen ein Ersatzflug in einer höheren Klasse angeboten, darf die Airline keinen Aufpreis verlangen. Umgekehrt: Bei einem Downgrade haben Sie Anspruch auf Rückerstattung von 30 % bei Kurzstrecke, 50 % bei Mittelstrecke und 75 % bei Langstrecke des für die betroffene Teilstrecke gezahlten Preises.
„14 Tage. Das ist die Zahl, die alles entscheidet. Information weniger als 14 Tage vor Abflug, Anspruch greift, wenn der Ersatzflug nicht passt."Dr. Alexander Skribe · Skribe Rechtsanwälte GmbH
Was Skribe und FairPlane geliefert haben.
„Bei Annullierung versuchen Airlines oft, mit Gutscheinen die Ausgleichszahlung wegzubekommen. Annahme heißt Vergleich. Wer den Gutschein einsteckt, gibt den Anspruch teilweise auf, also: nicht annehmen, schriftliche Bestätigung verlangen."Dr. Alexander Skribe
Außergewöhnliche Umstände.
Wie bei der Verspätung versuchen Airlines auch beim Flugausfall regelmäßig, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen. Die Trennlinien sind durch die Rechtsprechung des EuGH inzwischen sehr klar:
Außergewöhnlich sind Blitzeinschlag, extreme Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle an Bord, Sabotage- oder Terrorakte sowie Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen, also Ursachen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat.
Nicht außergewöhnlich sind technische Defekte (EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann, 2008) und Streiks der eigenen Crew. Auch ein „wilder Streik" der Piloten zählt nicht (EuGH C-195/17 Krüsemann, 2018), selbst dann nicht, wenn er als Reaktion auf Umstrukturierungs-Ankündigungen entstand.
Was Airlines behaupten vs. was wir durchsetzen.
Was Airlines im Annullierungsfall sagen
Die typische Ablehnung: „Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände" oder „Ihnen wurde ein Ersatzflug angeboten, daher kein Anspruch". Häufig auch das Angebot eines Gutscheins über den Ticketpreis, ohne Hinweis darauf, dass die Annahme den Anspruch auf die Ausgleichszahlung mindert. Hinzu kommen Standardablehnungen, die behaupten, die Information sei rechtzeitig erfolgt.
Skribe-Position
Die Behauptung der rechtzeitigen Information ist von der Airline zu beweisen. Liegt kein Mail- oder Briefnachweis 14 Tage vor Abflug vor, greift der Anspruch. „Außergewöhnliche Umstände" werden auf Wallentin-Hermann und Krüsemann geprüft. Gutscheine werden nicht akzeptiert, wir verlangen die volle Ausgleichszahlung in Geld plus Rückerstattung. Die Erfolgsquote in zulässigen Fällen liegt bei 98,5 %.
Annullierung mit Anschlussflug.
Wird eine Teilstrecke einer mehrteiligen Buchung annulliert, gilt dieselbe Logik wie bei der Verspätung: Bemessungsgrundlage ist die gesamte Reisestrecke, nicht die einzelne ausgefallene Teilstrecke. Voraussetzung: alle Teile in einer Buchung, Anspruch grundsätzlich nach VO 261/2004 erstattungsberechtigt.
Beispiel: Wien → München → Tokio. Wenn der München–Tokio-Flug annulliert wird und der Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, zählt die Distanz Wien–Tokio (ca. 9.000 km), also 600 € pro Fluggast plus Rückerstattung des nicht angetretenen Tokio-Tickets plus Hotel und Verpflegung am Münchner Flughafen.
Der EuGH hat 2018 (C-274/16 flightright) klargestellt: Die Verantwortung der ausführenden Airline gilt auch für Folgeflüge, selbst wenn diese von einem Codeshare-Partner durchgeführt werden.
Was tun bei Flugausfall.
Sechs Punkte, die in der ersten Stunde nach der Annullierung den Anspruch sichern:
- Schriftliche Bestätigung verlangen, Annullierung plus Begründung am Service-Schalter, am besten als Mail oder ausgedrucktes Dokument
- Belege für Verpflegung sammeln, Restaurantquittungen, Mahlzeiten, Getränke. Die Airline schuldet die Erstattung, wenn sie selbst nicht versorgt
- Keine Gutscheine annehmen, die Annahme kann als Vergleich gewertet werden und mindert den Anspruch
- Bordkarten und E-Tickets aufheben, auch digitale Boarding-Pässe in einer Mail oder im Wallet sichern
- Tatsächliche Ankunftszeit dokumentieren, Foto, Mail, Bahn-Ticket; bei Ersatzbeförderung wichtig für die Anspruchshöhe
- 0 € Fallprüfung, Skribe und FairPlane prüfen online ohne Vorab-Kosten, ob der Anspruch bestehen kann
Fragen & Antworten.
Wann gibt es eine Entschädigung bei Flugausfall?
Wenn die Airline die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitteilt, kein gleichwertiger Ersatzflug innerhalb der Verordnungs-Toleranzen angeboten wird und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Die Höhe ist identisch zur Verspätung: 250 €, 400 € oder 600 € pro Fluggast je nach Flugdistanz.
Was bedeutet die 14-Tages-Frist konkret?
Bei Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug: kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Bei 7 bis 14 Tagen: kein Anspruch, wenn der Ersatzflug max. 2 Stunden früher startet und max. 4 Stunden später ankommt.
Bei weniger als 7 Tagen: kein Anspruch, wenn der Ersatzflug max. 1 Stunde früher startet und max. 2 Stunden später ankommt. Liegen die Toleranzen drüber, greift der Anspruch.
Was kann ich bei Flugausfall verlangen?
Vier parallele Ansprüche: Ausgleichszahlung (250–600 €), volle oder teilweise Ticket-Rückerstattung, Ersatzbeförderung zum Zielort (auch mit Bahn oder Bus), Betreuungsleistungen am Flughafen (Verpflegung, Kommunikation, Übernachtung).
Bei Downgrade auf eine niedrigere Klasse zusätzlich 30–75 % Ticketpreis-Rückerstattung.
Was sind außergewöhnliche Umstände bei Flugausfall?
Blitzeinschlag, extreme Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte, Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen, hier entfällt die Ausgleichszahlung.
Technische Defekte und Streiks der eigenen Crew zählen NICHT als außergewöhnliche Umstände (EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann, EuGH C-195/17 Krüsemann).
Soll ich Gutscheine annehmen?
Nein. Wer einen Gutschein annimmt, riskiert eine Minderung des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung. Die Annahme kann als Akzeptanz eines Vergleichs gewertet werden.
Stattdessen: schriftliche Bestätigung des Ausfalls plus Begründung verlangen, alle Belege sammeln, Anspruch ungeschmälert geltend machen.
Was kostet die Durchsetzung über Skribe?
Skribe arbeitet im Fluggast-Bereich mit der Schwester-Plattform FairPlane. Modell 1: Kein Kostenrisiko über Prozessfinanzierung, der Finanzierer behält im Erfolgsfall einen Anteil. Modell 2: Selbstzahler ab 29 € pauschal mit voller Auszahlung. Bei Misserfolg keine Kosten.
Wann der Anspruch nicht greift.
- Bei rechtzeitiger Information mehr als 14 Tage vor Abflug, keine Ausgleichszahlung, aber Rückerstattung bleibt
- Bei passendem Ersatzflug innerhalb der Verordnungs-Toleranzen (2 h früher, 4 h später bei 7–14 Tagen Vorinfo)
- Bei außergewöhnlichen Umständen mit dokumentierter Beweislage der Fluglinie
- Bei verjährten Ansprüchen über drei Jahre alt
- Bei Flügen außerhalb des EU-Geltungsbereichs, z.B. New York → Tokio mit US-Airline
- Bei angenommenen Gutscheinen ohne Vorbehalt, die Annahme kann als Vergleich gewertet werden
Flug gestrichen? Anspruch prüfen.
Skribe und FairPlane prüfen Ihren Annullierungs-Fall online. Erfolgsquote 98,5 % in zulässigen Fällen, Modellwahl zwischen Prozessfinanzierung und Selbstzahler ab 29 €. Drei Jahre rückwirkend möglich.